GESETZ ZUR AUSPLÜNDERUNG DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG ZUR VERSCHLEIERUNG DER KOSTEN DER ZUWANDERUNG BESCHLOSSEN

03.12.2016

GESETZ ZUR AUSPLÜNDERUNG DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG ZUR VERSCHLEIERUNG DER KOSTEN DER ZUWANDERUNG BESCHLOSSEN

Es wurde beschlossen, dass die medizinische Versorgung von Flüchtlingen aus den Ersparnissen der gesetzlich Krankenversicherten – der sogenannten Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds – bezahlt werden soll. Zu diesem Zweck sollen 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve entnommen werden

In dreister Art und Weise werden allein die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen mit einer Aufgabe – nämlich der medizinischen Versorgung von Zugewanderten – belastet, die alle Bürger etwas angeht. Das heißt: Beamte, Selbstständige und Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze werden von der solidarischen Finanzierung der durch die Zuwanderung entstehenden Kosten entbunden.

http://www.achgut.com/artikel/fluechtlingskosten_die_pluenderung_der_krankenversicherung

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