AfD- ANTRAG IM BUNDESTAG: VOLLVERSCHLEIERUNG VERBIETEN!

21.02.2018

AfD- ANTRAG IM BUNDESTAG: VOLLVERSCHLEIERUNG VERBIETEN!

Ein Beitrag der AfD- Bundestagsfraktion

+++AfD-Fraktion beantragt Verbot der Vollverschleierung!+++

Die AfD-Fraktion beantragt in der kommenden Sitzung des Bundestages, die Vollverschleierung im öffentlichen Raum zu verbieten. Denn nach unserer Auffassung ist diese Ausdruck der Unterdrückung der weiblichen Selbstbestimmung – und Symbol der Unterdrückung von Frauen im öffentlichen Raum. Sie widerspricht der Gleichberechtigung und damit auch dem Grundgesetz, das den Staat in Artikel 3 dazu verpflichtet, die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ zu fördern und auf die „Beseitigung bestehender Nachteile“ hinzuwirken.

Darüber hinaus berührt die Vollverschleierung die Innere Sicherheit – denn sie macht eine Kameraüberwachung praktisch unmöglich, während sie terroristische Vorhaben gleichzeitig begünstigt.

Auch vor dem Hintergrund, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits im vergangenen Jahr bestätigte, dass ein Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum menschenrechtskonform ist, erwarten wir zu diesem Antrag eine breite Zustimmung im Bundestag!

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