RECHTSLAGE ZUR BLOCKADE DER FRAUENDEMO IN BERLIN DURCH DEN LINKSGRÜNEN MOB

18.02.2018

RECHTSLAGE ZUR BLOCKADE DER FRAUENDEMO IN BERLIN DURCH DEN LINKSGRÜNEN MOB

Versammlungsgesetz, § 21: „Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Herauskommen wird trotzdem wieder nichts. Unter dem rechtsbrüchigen linksgrünen Mob war auch der Grüne Christian Ströbele MdB.

Merke: Linke dürfen alles, Recht gilt nur, wenn es passt, und alles, was nicht links ist, ist rechts. Frauen, überlegt euch gut, wen ihr das nächste Mal wählt! Und wer noch in kein Video zum Frauenmarsch aus einem unserer früheren Beiträge reingeschaut hat, sollte das tun, um sich mit eigenen Augen davon zu überzeugen, wie aggressiv, hasserfüllt und hetzerisch sich der linksgrüne Mob aufgeführt hat, während die Frauendemo ganz entspannt vor sich ging.

https://dejure.org/gesetze/VersG/21.html

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