02.01.2018
FAKTENCHECK: ANZEIGEN GEGEN ALICE WEIDEL UND BEATRIX VON STORCH. SIND SIE BERECHTIGT?
Ein Beitrag der AfD Freunde Kinzigtal
Beatrix von Storch wurde für Ihren Begriff der „barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden“ von der Kölner Polizei wegen Volksverhetzung angezeigt und auf Twitter gesperrt. Doch wo genau liegt das Problem, wenn man die Äußerung nüchtern und objektiv betrachtet?
Es ist offensichtlich, dass Beatrix von Storch Bezug nimmt auf die Ereignisse der Silvesternacht 2015, deren Wiederholung ja durch die Sicherheitsmaßnahmen 2017 unterbunden werden sollte. Schauen wir uns also ihre Aussage vor diesem Hintergrund an.
1. „gruppenvergewaltigend“
Der Abschlussbericht des Bundeskriminalamtes (BKA) zu den Übergriffen Silvester 2015 wurde auszugsweise zuerst von der Süddeutschen Zeitung am 10.07.2016 veröffentlicht.Hier ist ausdrücklich vermerkt, dass es sich „um Übergriffe in Gruppen“ handelte. Konkret ging das BKA bei 642 Sexualdelikten von über 2.000 Tätern aus, also im Durchschnitt mehr als 3 Täter pro Delikt.
Wir halten fest: Das sind objektiv gesehen Gruppenvergewaltigungen.
2. „muslimisch“
Am 22.06.2016 veröffentlichte die ZEIT Angaben zur Täterherkunft speziell in Köln, basierend auf den Anzeigen und Ermittlungsergebnissen bis Mitte Juni. Dort heißt es:„Von den 183 Beschuldigten gelten 55 als Marokkaner, 53 als Algerier, 22 als Iraker, 14 als Syrer und 14 als Deutsche.“ Zu den verbleibenden 25 wird nichts gesagt, es ist davon auszugehen, dass sie sich auf verschiedene Nationalitäten verteilen.
Damit stammen knapp 80% der Tatverdächtigen aus eindeutig islamisch dominierten Ländern.
Ob es sich dann tatsächlich um Muslime handelt, ist natürlich nicht wissenschaftlich erwiesen, aber doch sehr naheliegend. Auch wenn der überwiegende Teil der Täter nicht ermittelt werden konnte – dass die Täterstruktur bei den nicht gefassten Tätern komplett anders gewesen sein könnte, ist extrem unwahrscheinlich. Wir halten aber fest: Es ist sehr wahrscheinlich, dass die überwiegende Mehrheit der Täter einen muslimischen Hintergrund hatte.
http://www.zeit.de/zeit-magazin/2016-06/henriette-reker-armlaenge-aeusserung-fehler
3. „barbarisch“
Im Gegensatz zu den vorgenannten Begriffen, die man anhand der Fakten prüfen kann, handelt es sich hier um eine reine Bewertung im Sinne der freien Meinungsäußerung.
Der DUDEN definiert diesen Begriff mit: „unmenschlich, roh, grausam, unkultiviert, unzivilisiert.“Ob es sich bei der Charakterisierung von Gruppenvergewaltigungen um eine angemessene Wortwahl handelt, kann jeder selbst beurteilen.
https://www.duden.de/rechtschreibung/barbarisch
Angesichts all dessen möchten wir sagen: Die Wortwahl von Beatrix von Storch fällt sicher nicht unter Volksverhetzung. Man muss hier eigentlich nicht einmal den Begriff der Meinungsfreiheit strapazieren, weil es sich weniger um eine Meinung als um Tatsachen handelt! Ganz abgesehen davon, dass der Satz wegen seiner Frageform ohnehin im engeren Sinne keine „Meinung“ sein kann.Die Aktionen gegen Beatrix von Storch entbehren somit jeder Grundlage, sie fallen ins Fach der Willküraktionen gegen die AfD sowie in die Rubrik Zensur.