02.12.2017
POLIZEI SCHÜTZT AfD- PARTEITAG MIT NATO- STACHELDRAHT GEGEN ÜBERGRIFFE EINES LINKEN NETZWERKS
Demonstrationsrecht ja, angekündigte Gesetzesbrüche und Angriffe auf die Meinungsfreiheit mit Nazimethoden nein. Die Organisatoren von „Aufstehen gegen Rassismus“ werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Dieses „Bündnis“ muss zur kriminellen und terroristischen Organisation erklärt werden, ebenso wie „Interventionistische Linke“ und Antifa. Der Straßenterrorismus dieser Leute und ihrer Handlanger in Regierungen, Parlamenten und Medien gegen die AfD muss endlich aufhören!