14.09.2017
ALICE WEIDEL: RICHTIGSTELLUNG VON FAKENEWS DER ZEITUNG „DIE ZEIT“
Ein Beitrag von Alice Weidel
„Die Verdachtsäußerung der Zeit, Alice Weidel habe eine Asylbewerberin schwarz für sich arbeiten lassen ist falsch. Alice Weidel hat zu keinem Zeitpunkt eine Asylbewerberin angestellt, für sich arbeiten lassen oder an diese eine Vergütung gezahlt.
In dem Artikel heißt es zudem, dass Frau Alice Weidel eine Studentin als Haushaltshilfe beschäftigte und diese bar bezahlte.
Die ZEIT unterschlägt dabei, dass eine Barzahlung an Haushaltshilfen nach dem maßgeblichen Schweizer Recht völlig legal ist. Hausangestellte müssen nur dann bei der kantonalen Ausgleichskasse angemeldet werden, wenn ihr Lohn im Jahr 750 Franken übersteigt. Löhne unter dieser Grenze sind beitragsfrei und nicht meldepflichtig.“ (Pressemitteilung)
Und ja, wir sind nunmehr seit Jahren mit einer syrischen Flüchtlingsfamilie befreundet. Das „Doppelleben“ oder besser die „Doppelmoral“ der Alice Weidel. Zum Totlachen, wenn den Gutmenschen nichts mehr einfällt.
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