MAAS: „AfD- PROGRAMM IST IN TEILEN VERFASSUNGSWIDRIG.“

13.09.2017

MAAS: „AfD- PROGRAMM IST VERFASSUNGSWIDRIG.“

Ein Beitrag der AfD- Fraktion im Landtag von Baden- Württemberg

Einer der bewährtesten AfD-Wahlkampfhelfer, Justizminister H. Maas, hat in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Rundschau“ das AfD-Parteiprogramm als „in Teilen verfassungswidrig“ bezeichnet. Das mag wenig überraschen bei einem Politiker, der Unternehmen dazu zwingt, im Internet ein Zensorenamt auszuüben, weil er es sich selber nicht traut, denn es ist verfassungswidrig. Aber da Meinungsbeiträge aus dem Hause Maas immer ein intellektuelles Vergnügen sind – und wir uns als baden-württembergische Fraktion durchaus mitgemeint fühlen –, hören wir uns die einzelnen Vorwürfe an. Was also findet Herr Maas verfassungswidrig?

Das „vereinte Europa“, schreibt er, sei wegen der Erfahrungen der Weltkriege „als Staatsziel im Grundgesetz verankert“. Stimmt. Aber: „Die AfD will dahinter zurück: den Euro abschaffen, die Integration stoppen und notfalls aus der EU austreten. Mit Artikel 23, der sich ausdrücklich zur europäischen Integration bekennt, wäre das nicht vereinbar.“

Tatsächlich? Im Artikel 23 (1) heißt es: „Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet.“

Es ist weder die Rede von einer gemeinsamen Währung noch von einer gemeinsamen Führung. Noch davon, dass europäische Staaten für die Schulden anderer europäischer Staaten haften.

Rechtsstaatlichkeit? Die Geschichte der EU ist eine Geschichte von Rechtsbrüchen. Eine Antwort darauf, wie sich der „Grundsatz der Subsidiarität“ mit dem extremsten Zentralismus in der Geschichte dieses Kontinents verträgt, der Herrschaft eines demokratisch weder legitimierten noch kontrollierten Stabes Brüsseler Kommissare über 500 Millionen EU-Bürger, wird uns Herr Maas bis zum Ende seiner Amtszeit garantiert schuldig bleiben.

Europa ist heute ein sowohl in Ost und West als auch in Nord und Süd gespaltener Kontinent, mit einem isolierten, teilweise verhassten Deutschland inmitten, das sich als moralischer Zuchtmeister aufspielt. Die AfD will keineswegs die Integration stoppen, sondern die Desintegration. Deswegen steht im Parteiprogramm, dass die „schleichende Entdemokratisierung“ Europas durch eine „grundlegende Reform der EU“ gestoppt werden soll. Das nennt sich Verfassungstreue. Fragen?

Doch Maas ist schon beim nächsten Thema. Die Opfer des NS-Rassenwahns vor Augen, wurden „Religionsfreiheit und das Verbot der Diskriminierung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauungen in den Artikeln 3 und 4 des Grundgesetzes festgeschrieben“. Wenn die AfD „pauschal das Verbot von Minaretten und Muezzin-Rufen fordert, ist dies verfassungswidrig“.

Artikel 3 legt fest, dass niemand wegen seines Glaubens benachteiligt werden darf, Artikel 4 garantiert „die Freiheit des Glaubens (…) und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“ sowie die „ungestörte Religionsausübung“.

Nirgendwo hat sich die AfD gegen diese Freiheiten ausgesprochen. Muslime können sich in ihren Gotteshäusern und wo auch immer ungestört zum Gebet versammeln. Weder der öffentliche Muezzinruf noch das Minarett gehören zu den unverzichtbaren Bestandteilen der islamischen Religionsausübung.

Es gibt aber einen wichtigen Unterschied. Die Kirchenglocken rufen wortlos zum Gebet, der Muezzin tut es mit den Worten: „Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Allah. Ich bezeuge, dass Muhammed Gottes Gesandter ist.“ Der Muezzinruf spaltet die Gesellschaft explizit in Gläubige und Ungläubige. Er erklärt der christlichen Mehrheitsgesellschaft, dass sie an den falschen Gott und den falschen Propheten (= Heiland) glauben. „Es handelt sich hierbei um religiösen Imperialismus. Minarett und Muezzin-Ruf stehen im Widerspruch zu einem toleranten Nebeneinander der Religionen“, steht im AfD-Programm.

Dass der Minister ausgerechnet die Juden als Zeugen anruft, ist angesichts der vielen judenfeindlichen Straftaten durch Migranten und des um sich greifenden Import-Antisemitismus hierzulande obszön. Was wirklich verfassungsfeindlich ist, könnte Herr Maas erleben, wenn eines Tages überall der Muezzin ruft. Zumindest gab es bislang niemals auf Erden ein von diesem Ruf durchhalltes Land, in dem Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Gleichberechtigung und Religionsfreiheit herrschten.

Was hat Maas noch auf der Pfanne? „Die Rechtspopulisten stehen auch mit dem staatlichen Schutz vor Willkür auf Kriegsfuß“, behauptet er. Warum? Weil die AfD fordert, den Erwerb des Waffenscheins für gesetzestreue Bürger zu erleichtern. „Das greift nicht nur das Rechtsstaatsprinzip unseres Grundgesetzes an, sondern ignoriert auch die traurige Erfahrung aus den Vereinigten Staaten: Je mehr Waffen in Umlauf sind, desto mehr Mord und Totschlag und desto weniger Sicherheit gibt es.“

Ob die rapide schwindende innere Sicherheit hierzulande damit zu tun hat, dass mehr Waffen „im Umlauf“ sind (in „Umlauf“ will die AfD sie ja gerade nicht bringen), weiß Maas wahrscheinlich selber nicht, zumal Mord und Totschlag ja auch mit Messern, Kopftritten oder Fahrzeugen bewerkstelligt werden. Wo aber bitte spricht sich das Grundgesetz gegen privaten Waffenbesitz aus? In Artikel 2 (2) steht freilich: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Kurz: auf Innere Sicherheit.

„Es gibt kein Grundrecht auf Innere Sicherheit“, hat Maas im Januar 2015 erklärt. Unser Volljurist kennt das eigene Grundgesetz nicht. Wenn der Staat den seit dem Mittelalter fundamentalen Deal Sicherheit gegen Gesetzestreue nicht mehr einlösen kann – und wer will bestreiten, dass Zonen der Gesetzlosigkeit auch bei uns im Entstehen begriffen sind? –, hat er kein Recht, den Bürgern zu verwehren, sich selbst zu schützen, zumindest in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht.

Maas behauptet ferner, die AfD fordere, „dass Untersuchungshaft gegen Verdächtige auch ohne Vorliegen von Haftgründen verhängt werden soll“, was tatsächlich „gegen die verfassungsmäßige Unschuldsvermutung“ verstieße, wenn es denn stimmte. Tatsächlich steht davon nichts im Wahl-, wohl aber im Parteiprogramm, nur eben: „Wir sind dafür, das Anordnen der Untersuchungshaft schon dann möglich zu machen, wenn der dringende Tatverdacht eines Verbrechens im Sinne von §12 Abs. 1 StGB besteht.“ Ist das noch Fake News oder schon Hetze?

Und so immer fort. Dass die AfD ein „klares Familienbild aus Vater, Mutter und Kindern“ hat, widerspricht Maas zufolge der Gleichberechtigung von Männern und Frauen sowie „der freiheitlichen Selbstbestimmung“. Spätestens an dieser Stelle empfiehlt es sich, den Herren mit seiner Paranoia allein zu lassen und sich dezent zu entfernen. Anstatt sich mit den Rechtsbrüchen seiner Herrin oder der von ihr importierten massenhaften Gewaltkriminalität zu beschäftigen, lebt der oberste Rechtspfleger seine ideologischen Verfolger-Instinkte aus. Die Chancen stehen nicht übel, dass er es bald von der Bürde des Amtes befreit bei sich daheim tun kann.

„Verfassungsfeinde“, barmt Maas, „stehen vor den Toren des deutschen Parlaments.“ Auch da irrt der Justizminister. Sie sitzen schon drin.

http://www.journalistenwatch.com/2017/09/11/heiko-maas-haelt-afd-wahlprogramm-fuer-grundgesetzwidrig/

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