03.04.2017
ZAHL DER IN GEFÄNGNISSEN ARBEITENDEN ISLAME IN NRW EXTREM ZURÜCKGEGANGEN
Seit September 2016 ist für Imame, die in Gefängnissen arbeiten, eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz vorgeschrieben. Die ganz überwiegende Mehrzahl der
Imame in Nordrhein-Westfalen (NRW) verweigern aber die Sicherheitsüberprüfungen durch den deutschen Verfassungsschutz. Die Zahl der Ditib- Imame in NRW ist deshalb von 117 im Februar 2015 auf jetzt lediglich zwölf gesunken.