DIE „HARTE REAKTION DES RECHTSSTAATS“

Gastbeitrag vom 06.01.2016

DIE „HARTE REAKTION DES RECHTSSTAATS“

De Maizieres „harte Reaktion des Rechtsstaats“ dürfte so aussehen:
Die wenigen tatsächlich dingfest gemachten Täter treffen auf eine lasche Justiz. Sie kommen vor Gericht in den Genuss eines Flüchtlingsbonus (angeblich traumatisiert), des Migrationsbonus (in fremder Kultur sozialisiert) und womöglich eines Alkoholbonus (nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig). Auch mit 28 Jahren wird noch nach dem Jugendstrafrecht geurteilt. Der Schwerpunkt der Justiz liegt auf Resozialisierung statt auf Strafe.

Ergebnis: Die Täter kommen mit einer Minimalstrafe davon, wahrscheinlich auf Bewährung. Die Kriminellen fühlen sich noch stärker als zuvor und sehen, dass sie vor dem deutschen Staat im Besonderen und den Deutschen im Allgemeinen keinen Respekt haben müssen; integrationsbereite Moslems sehen diese Entwicklung und geraten unter orthodox- moslemischen Anpassungsdruck; die Frauen als Opfer sehen sich verhöhnt und jede(r) Deutsche mit ein bisschen Grips im Kopf versteht, dass er/sie keine Chance hat. Er weiß: Der Staat gewährleistet seine/ihre Sicherheit nicht. (Staatsversagen nicht nur bei der Grenzsicherung, sondern auch bei der inneren Sicherheit; nach der klassischen Staatstheorie vom Gesellschaftsvertrag begründet dies das Recht auf Widerstand)

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