12.07.2021
AFD STELLT BEFANGENHEITSANTRAG
Ein Beitrag von Prof. Dr. Jörg Meuthen, MdE:
Liebe Leser, stellen Sie sich einmal bitte folgende Situation vor: Sie befinden sich mit einem Ihrer Nachbarn mitten in einer Rechtsstreitigkeit, und in Kürze ist der Verhandlungstermin vor Gericht. Und in dieser Situation stellen Sie fest, dass sich sämtliche Richter dieses Gerichts von Ihrem Nachbarn zum Abendessen einladen lassen.
Würden Sie nach einer solchen Begebenheit noch an die Neutralität dieses Gerichts glauben?
Die Antwort kann sich jeder von Ihnen, liebe Leser, selbst nach eigenem Ermessen geben.
Ebenso können Sie selbst den folgenden Vorgang bewerten: Am 30. Juni erschienen sämtliche 16 Richter der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts auf Einladung von Angela Merkel zum Abendessen in geselliger Runde im Kanzleramt.
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2021/269573/
Acht von ihnen, nämlich der Zweite Senat, werden aber in Kürze über politisches Verhalten von Gastgeberin Merkel urteilen müssen. Auf Antrag unserer AfD wird nämlich darüber verhandelt, ob die Endlos-Kanzlerin sich ungesetzlich verhalten hat, als sie vom fernen Südafrika aus die Wahl des Thüringer FDP-Politikers Kemmerich zum Ministerpräsidenten auch mit Stimmen der AfD für „unverzeihlich“ erklärte und forderte, dass diese Wahl „rückgängig gemacht“ werden müsse.
Zu diesem gemeinsamen Abendessen schreibt der Chefredakteur der „Welt am Sonntag“, Johannes Boie, in einem lesenswerten Kommentar unter anderem das Folgende:
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„Richter und Beklagte treffen sich vorab zum Abendessen? Wie war das noch mal mit Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz? Kein neues Thema zwischen Karlsruhe und Berlin. Schon als sich im Frühjahr 2020 abzeichnete, dass Stephan Harbarth Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden würde, gab es aus verschiedenen Richtungen massive Kritik an der Entscheidung. Wie neutral kann einer dabei urteilen, der seit 1993 CDU-Mitglied ist, der im Bundesvorstand und lange Jahre im Bundestag als Abgeordneter saß?
Das alles hat einen faden Beigeschmack. Nicht nur wegen des Abendessens. Sondern auch – vielleicht sogar: vor allem –, weil die obersten Leute im Staat ostentativ demonstrieren, dass es ihnen wirklich vollkommen egal ist, welchen Eindruck sie bei den Bürgerinnen und Bürgern hinterlassen.“
Ein solcher Vorgang wäre in früheren Zeiten – beispielsweise während der Kanzlerschaft von Helmut Schmidt oder Helmut Kohl – ein Skandal gewesen, und zwar zu Recht: Das höchste Gut des obersten deutschen Gerichtes ist das Vertrauen, welches die Bevölkerung in dessen Unabhängigkeit setzt!
Wer kurz vor dem mündlichen Verhandlungstermin in einer solchen durchaus brisanten politischen Angelegenheit einer Einladung zum gemeinsamen Abendessen mit der Kanzlerin nachkommt, anstatt diese Einladung mit Verweis auf das aktuelle Gerichtsverfahren auszuschlagen, kann in Zukunft nicht mehr ernsthaft genau dieses Vertrauen der Bevölkerung in die eigene Unabhängigkeit – und damit in die unzweifelhafte Korrektheit der Verfassungsgerichtsurteile – erwarten.
Leider war dies in der letzten Zeit nicht der einzige Vorgang, der Zweifel an der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts aufkommen ließ: Als die Richter vor wenigen Monaten ihr sogenanntes „Klimaurteil“ verkündeten, hatten sich neutrale Beobachter schon gewundert, wieso man sich in Karlsruhe derart einseitig auf die Seite der Kläger aus dem Umfeld von „Fridays for Future“ schlug.
Nun wurde bekannt: Die federführende Richterin Gabriele Britz (seinerzeit auf Vorschlag der SPD ins Amt gekommen) ist seit langem verheiratet mit einem bundesweit bekannten Frankfurter Kommunalpolitiker der sogenannten „Grünen“, nämlich Bastian Bergerhoff.
https://www.facebook.com/gruene.frankfurt/videos/498442101201877/
Dies allein wäre ihr fraglos nicht zum Vorwurf zu machen, allerdings erscheinen mindestens zwei Fragen hinsichtlich der richterlichen Neutralität berechtigt, welche der ehemalige Hamburger Umweltsenator Prof. Vahrenholt aufwarf:
Zum einen ist da die Frage, warum dieses Verfahren trotz seiner enormen und noch gar nicht genau abschätzbaren Auswirkungen auf das gesamte Leben in unserem Land in der vergleichsweise sehr geringen Dauer von einem Jahr durchgezogen wurde (folglich mit einem Urteil endend, das rechtzeitig zum beginnenden Bundestagswahlkampf kam!) und in dem nur Interessenvertreter der Klimaseite gehört wurden, nicht aber von Industrie und Arbeitnehmervertretern.
Zum anderen – und das dürfte noch schwerer wiegen in Anbetracht der familiären Verbindung von Richterin Britz zu ihrem Ehemann, dem grünen Kommunalpolitiker – ist es doch sehr ungewöhnlich, dass im Kernbereich des Urteils, nämlich bei der Berechnung des noch zur Verfügung stehenden CO2-Budgets (woraus das Verfassungsgericht bekanntlich dringenden Handlungsbedarf ableitete!) nach der Analyse von Prof. Vahrenholt fast wortgleich Aussagen auftauchen, die der Ehemann von Frau Britz bereits im Dezember 2020 auf seiner persönlichen Webseite zum Thema Klimaschutz veröffentlichte.
Sehen Sie hier (im Gespräch mit Roland Tichy) Prof. Vahrenholts Analyse der Webseite des Grünen-Politikers sowie der entsprechenden Stelle im Verfassungsgerichts-Urteil und machen Sie sich selbst ein Bild:
https://youtu.be/DRxVEFqnibs?t=767
Um es ganz klar zu sagen: Bereits jeder Anschein der fehlenden Neutralität ist Gift für die Autorität unseres Verfassungsgerichtes sowie für den in unserer Demokratie strikt einzuhaltenden Grundsatz der Gewaltenteilung. Höchste Zeit daher für Karlsruhe, sich nicht mit irgendwelchen Interessenvertretern gemein zu machen, sondern sich unabhängig ein Urteil zu bilden.
Zeit für glasklare Gewaltenteilung in Deutschland. Zeit für die #AfD.