27.02.2017
VOLKSVERHETZUNG GEGEN DEUTSCHE ERLAUBT
Ein ehemaliger Funktionär des türkischen Elternbundes hatte die Deutschen im vergangenen Jahr als „Köterrasse“ bezeichnet. Die Klage wegen Volksverhetzung und Beleidigung wurde jetzt abgewiesen. Begründung der Staatsanwaltschaft: Deutsche seien nicht als besondere Gruppe erkennbar.
https://www.facebook.com/anabel.schunke/posts/10211456720675588
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2017/deutsche-duerfen-koeterrasse-genannt-werden/