15.10.2020
KRITIK DER AfD AM BEHERBERGUNGSVERBOT NUN GERICHTLICH BESTÄTIGT
Die AfD kritisierte zuletzt die Beherbergungsverbote der Landesregierung scharf und blickte mit Sorge auf die Situation der hiesigen Hoteliers in unserer Tourismusregion Bodensee.
Es war für uns schlicht nicht nachvollziehbar, weshalb gerade diese radikale Maßnahme gewählt wurde, wo doch in diesem Sektor keine signifikanten Anstiege der Infektionszahlen zu verzeichnen waren. Gerade in Hotels achtete man pinibel auf die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Vielmehr ereigneten sich die Infektionen auf Privatfeiern. Wir sind deshalb dagegen das Hotelgewerbe zum Sündenbock zu machen.
Heute nun das Urteil:
„Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten.[…]“
Wir begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs ausdrücklich. Schon damals war der Lockdown vermeidbar und er ist es auch heute.