RECHTSWIDRIGER MUEZZINRUF?

Ein Gastbeitrag vom 29.04.2016

RECHTSWIDRIGER MUEZZINRUF?

Die Umgebung dieser Moschee wird, meines Erachtens rechtswidrig, gezwungen, einer religiösen Handlung beizuwohnen, denn der Muezzinruf beinhaltet Folgendes, das weit über eine Einladung zur Teilnahme am Gottesdienst hinausgeht:

* Es gibt keinen Gott außer Allah! (einmal)
* Allah ist der Größte! (viermal)
* Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah! (zweimal)
* Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist! (zweimal)
* Kommt her zum Gebet! (zweimal)
* Kommt her zum Erfolg! (zweimal)
* Allah ist der Größte! (zweimal
* Es gibt keinen Gott außer Allah! (einmal)

Die deutsche Tradition kennt nur den Kirchturm und das Läuten der Kirchenglocken, den Muezzinruf aber nicht. Die Muslime in Deutschland haben ein Recht, ihre Religion auszuüben, sofern das im Rahmen unserer Verfassung geschieht und sofern klar ist, dass staatliches über religiösem Recht steht, was leider oft genug nicht der Fall ist. Die nichtmuslimischen autochthonen Deutschen sollten aber verlangen, dass auch muslimischerseits die deutschen Traditionen respektiert werden und auf Minarette und den öffentlichenGebetsruf verzichtet wird.

http://www.shz.de/regionales/kiel/der-erste-gebetsruf-vom-neuen-minarett-id13342626.html

Schreiben Sie einen Kommentar