06.12.2019
BAYERN: ANTIDEMOKRATISCHE ASYLBEWERBER DÜRFEN NICHT ZU TEILNAHME AN DEMOKRATIE- KURS GEZWUNGEN WERDEN
Wenn ein Asylbewerber die freiheitlich- demokratische Grundordnung nicht anerkennt, darf er nicht zur Teilnahme an einem FDGO- Kurs gezwungen werden, denn das verstößt laut Bayerischem Verfassungsgerichtshof gegen die Meinungsfreiheit.
Es muss aber so sein: Wenn ein Asylbewerber die FDGO nicht anerkennt, muss er sofort den Anspruch auf Asyl verlieren und Deutschland verlassen. So hätte der Bayerische Verfassungsgerichtshof angemessen urteilen müssen, statt das Vertrauen der Bürger in die Justiz weiter zu unterhöhlen.