21.11.2019
ELTERNRECHTE IN GEFAHR – WARNUNG VOR KINDERRECHTEN IM GRUNDGESETZ
Die Einführung von Kinderrechten im Grundgesetz gibt dem Staat die Möglichkeit, in die Familien hineinzuregieren. Kinderrechte können künftig so definiert werden, wie der Staat es möchte. Er könnte diese Rechte als ‚Anwalt der Kinder‘ notfalls auch gegen die eigenen Eltern durchsetzen. Was sich in Wahrheit hinter der populistischen Forderung ‚Kinderrechte ins Grundgesetz‘ verbirgt, ist ein Angriff auf das Erziehungsrecht der Eltern. Der Ausdruck des linken Traums von der staatlichen ‚Lufthoheit über den Kinderbetten‘.
Rein tatsächlich besteht keinerlei Veranlassung für die Einführung von Kinderrechten im Grundgesetz. Das Grundgesetz kennt nämlich keine Altersbeschränkung. Kinder sind – wie Erwachsene – vollumfänglich Träger von Grundrechten. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht.
Ein Beitrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag
+++Elternrechte in Gefahr – Warnung vor Kinderrechten im Grundgesetz!+++
Anlässlich des 30-jährigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonvention erklärt die stellvertretende familienpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, Mariana Harder-Kühnel:
„Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe ‚Kinderrechte‘ hat vor Kurzem drei Formulierungsvorschläge für die im Koalitionsvertrag vorgesehene Einführung von Kinderrechten im Grundgesetz vorgelegt. Allen drei Vorschlägen ist gemeinsam, dass Eltern darin nicht einmal erwähnt werden. Die natürliche Einheit der Familie wird de facto aufgelöst. Das bisher wohl austarierte Dreiecksverhältnis von Eltern, Kindern und Staat gerät durch alle drei Varianten aus dem Gleichgewicht und gibt dem Staat die Möglichkeit, in die Familien hineinzuregieren. Kinderrechte können künftig so definiert werden, wie der Staat es möchte. Er könnte diese Rechte als ‚Anwalt der Kinder‘ notfalls auch gegen die eigenen Eltern durchsetzen.
Rein tatsächlich besteht keinerlei Veranlassung für die Einführung von Kinderrechten im Grundgesetz. Das Grundgesetz kennt nämlich keine Altersbeschränkung. Kinder sind – wie Erwachsene – vollumfänglich Träger von Grundrechten. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht. Der Staat hat nach Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes eine reine Wächterfunktion. Er muss eingreifen, wenn Eltern versagen, aber er darf das Primat der elterlichen Fürsorge eben nicht an sich ziehen.
Ähnliche Bedenken werden auch im parteiinternen Gutachten des CDU-Arbeitskreises Christlich-Demokratischer Juristen (BACDJ) geäußert. Darin wird ausgeführt: ‚Die Positivierung von Kinderrechten wird in vorhersehbarer Weise dazu führen, das Elternrecht zugunsten staatlichen Bestimmungsrechts zurückzudrängen.‘
Es bleibt abzuwarten, ob zumindest Teile der Union noch das Rückgrat besitzen, in der Abstimmung im Bundestag ihrem Gewissen zu folgen oder ob auch diese aus reinem Machterhalt für eine Einführung von Kinderrechten im Grundgesetz stimmen werden.
Denn was sich in Wahrheit hinter der populistischen Forderung ‚Kinderrechte ins Grundgesetz‘ verbirgt, ist ein Angriff auf das Erziehungsrecht der Eltern. Der Ausdruck des linken Traums von der staatlichen ‚Lufthoheit über den Kinderbetten‘. Eine gefährliche Entwicklung, der sich die AfD-Fraktion auch weiterhin entschieden entgegenstellen wird.“