24.07.2019
GEDEON UND RÄPPLE, BEIDE AfD, SCHEITERN VOR VERFASSUNGSGERICHTSHOF
Die Präsidentin des Landtags von Baden-Württemberg hatte die beiden Ende des vergangenen Jahres mit Hilfe der Polizei aus dem Sitzungssaal in Stuttgart führen lassen, wogegen diese geklagt hatten. Die Mainstreampresse griff das auf, der Fall schadete der AfD erheblich.
Ein Paradebeispiel für eine dumme Provokationsstrategie ausgerechnet im Landtag ist jetzt auch vor Gericht gescheitert. Die Berichte darüber schaden erneut. Die Arbeit der übergroßen Mehrheit der seriösen Mitglieder der AfD wird konterkariert. So verlässt die AfD das 14-Prozent- Umfragegefängnis nie.
Gegen beide AfD- Miglieder laufen Ausschlussverfahren.
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