06.02.2019
SCHARIA: PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG DES EUROPARATS BESCHLIESST RESOLUTION ZUR UNVEREINBARKEIT VON SCHARIA UND ALLGEMEINEN MENSCHENRECHTEN
Sie bestätigt damit die Position der AfD.
Die Parlamentarische Versammlung zeigt sich „hochbesorgt“ über die Tatsache, „daß die Scharia, inklusive der Bestimmungen, die der Europäischen Menschenrechtserklärung klar widersprechenden, in mehreren Mitgliedländern des Europarats offiziell oder inoffiziell angewendet werden, entweder im ganzen Land oder in Teilen des Landes.“
Die Scharia widerspreche der Europäischen Menschenrechtskonvention in wesentlichen Punkten wie Meinungs-, Glaubens- und Bekenntnisfreiheit, der Gleichheit von Mann und Frau, der freie Ehepartnerwahl, dem Schutz des Eigentums, dem Verbot der Todesstrafe und widerspreche dem Prinzip der Trennung von Staat und Religion. Außerdem wird die Unmöglichkeit der Integration eines Scharia-basierten Islam betont.
Dr. Curio (AfD), gerade auch vor dem Hintergrund der AfD- „Prüfung“ durch den Verfassungsschutz: „Diese Resolution war überfällig – auch das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof müssen sich dieser Rechtsposition verbindlich anschließen.“
Die Türkei stimmte der Resolution bezeichnenderweise nicht zu.
Die Resolution in französischer Sprache:
http://assembly.coe.int/nw/xml/XRef/Xref-XML2HTML-fr.asp?fileid=25353k
https://politikstube.com/gottfried-curio-europarat-scharia-ist-nicht-vereinbar-mit-menschenrechten/
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