14.01.2017
DIE AfD FORDERT EIN REFERENDUM ZUM AUSTRITT DEUTSCHLANDS AUS DEM EURO
Von Alice Weidel
„Der gemeinsame Euro ist in einem heterogenen Wirtschaftsgebiet eine Fehlkonstruktion. Da bringt es auch nichts, die Eurozone in Nord und Süd aufzuteilen, weil es das grundsätzliche Problem nicht löst. Die einzige Lösung ist: Deutschland muss den Euro-Raum verlassen. Ich verweise hier auf das Grundsatzprogramm der AfD – mit dieser Forderung werden wir auch in den Bundestagswahlkampf ziehen. Ich habe mich seit meiner Mitgliedschaft in der AfD auf allen Ebenen – im Bundesvorstand, in der Programmkommission und in den Fachausschüssen – für die Auflösung der Eurozone, also den ‚Dexit‘, eingesetzt und bin mehr als froh, dass dies Parteilinie ist. Jeder, der andere Lösungsszenarien zeichnet, entfernt sich von den AfD-Forderungen und vertritt lediglich seine eigene Privatmeinung.
Ich möchte hier in aller Deutlichkeit feststellen: Nach inzwischen achtzehn Jahren Spannungsaufbau kann die Gemeinschaftswährung heute nur noch über interventionistische, permanente und weitgehend deutsche Haftungsübernahmen oder durch mandatsferne EZB-Käufe von im freien Markt nicht verkäuflichen Staatsanleihen aufrechterhalten werden: alleine 2016 für über eine Billion Euro. Doch diese Hilfen behandeln nur Symptome und kaufen Zeit, anstatt die strukturellen Ursachen der mangelnden Wettbewerbsfähigkeit vieler Mitgliedsstaaten zu beheben. Die Transferzahlungen verstärken bereits aufgebaute ökonomische und politische Spannungen zwischen den Geber- und Nehmerstaaten sogar noch, so dass die Kosten, den Euro-Raum zu erhalten, seinen Nutzen inzwischen weit übersteigen und die europäischen Integrationsmöglichkeiten überdehnen.
Die AfD ist sich bewusst: Die Rückabwicklung einer fast 20 Jahre zurückliegenden Fehlentscheidung wird schmerzhaft – doch sie ist erstens unvermeidbar, und zweitens werden die mit diesem Ausstieg verbundenen einmaligen Kosten beherrschbarer und niedriger sein als die, um im Euro-Verbund zu verbleiben. Deutschland muss sein Recht einfordern, die Vereinbarungen über die Euro-Währungsunion zu kündigen und kann sich dabei auf den Fortfall der Geschäftsgrundlage berufen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maastricht-Urteil (1993) konstatiert, dass einem Ausscheiden Deutschlands keine institutionellen Vorkehrungen entgegenstehen, wenn das Ziel einer Stabilitätsgemeinschaft verfehlt wird.“
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