BUNDESARBEITSGERICHT ERFURT: DARF EIN ARBEITGEBER GEGENÜBER SEINEN MITARBEITERN EIN KOPFTUCHVERBOT AUSSPRECHEN?

30.01.2019

BUNDESARBEITSGERICHT ERFURT: DARF EIN ARBEITGEBER GEGENÜBER SEINEN MITARBEITERN EIN KOPFTUCHVERBOT AUSSPRECHEN?

Darf er? Der Fall landet vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH. [1]

Es geht um das Spannungsverhältnis zwischen persönlicher Religionsfreiheit von Arbeitnehmern und der unternehmerischen Freiheit von Arbeitgebern. Klar, wie im bunten Deutschland entschieden wird. Aber: 2017 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass ein allgemeines internes Verbot von politischen oder religiöser Symbolen am Arbeitsplatz keine unmittelbare Diskriminierung darstellte. Der Wunsch von Arbeitgebern, ihren Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln, gehöre zur unternehmerischen Freiheit. [2]

Jetzt also EuGH. Dennoch macht diese Entwicklung der Dinge nicht recht glücklich, denn es ist eigentlich unerträglich, dass in solchen Fällen, die Europa gar nichts angehen, ein europäisches Gericht entscheidet. Es geht um die Vereinbarkeit von deutschem mit europäischem Recht, aber Fälle wie dieser gehören in nationale Zuständigkeit. Es gibt keinen Mehrwert, wenn so etwas europäisch verhandelt wird. Die von der AfD geforderte EU- Reform muss solche Versuche der Etablierung der Vereinigten Staaten von Europa in Trippelschritten umkehren und die Souveränität der Nationalstaaten stärken!

[2]
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bundesarbeitsgericht-erfurt-zu-kopftuchverbot-im-job,RGc8Pap

[1]
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/kopftuchverbot-in-drogerie-wird-europaeischem-gerichtshof-vorgelegt-100.html

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One Reply to “BUNDESARBEITSGERICHT ERFURT: DARF EIN ARBEITGEBER GEGENÜBER SEINEN MITARBEITERN EIN KOPFTUCHVERBOT AUSSPRECHEN?”

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