19.12.2018
ES KANN NUR EIN RICHTIGES URTEIL GEBEN: KINDEREHEN SIND ZU VERBIETEN!
Es geht auch um das Vertrauen des deutschen Bürgers in die Justiz.
Ein Beitrag von Dr. Alice Weidel, MdB:
+++ Es kann nur ein richtiges Urteil geben: Kinderehen sind zu verbieten! +++
Ein volljähriger Syrer ehelicht vor einem Scharia-Gericht seine damals 14-jährige Cousine. Beide beantragen Asyl in Deutschland, wo sofort der große Altersunterschied auffällt. Die Behörden stellen fest: Hier liegt eine Kinder-Ehe vor und nehmen das Mädchen in Obhut. Daraufhin beschreitet der Syrer den Gerichtsweg.
Nun muss das Bundesverfassungsgericht feststellen, ob das im Sommer 2017 beschlossene Verbot von Kinder-Ehen gegen das Grundgesetz verstößt! Dem voraus ging eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der eine solche Verbindung für unvereinbar mit dem Grundgesetz hält. Nach ausländischem Recht geschlossene „Ehen“ mit Minderjährigen unter 16 Jahren sollen in Deutschland nicht automatisch unwirksam sein. Man sehe im Gesetz zur Bekämpfung von Kinder-Ehen einen Verstoß gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes, darunter Artikel 1 (Menschenwürde) und Artikel 6 (Ehe und Familie). Unfassbar!
Sollte das Bundesverfassungsgericht dieser kruden Auffassung beipflichten, wäre das Verbot von Kinder-Ehen faktisch abgeschafft. Die Anzahl der hierzulande betroffenen Kinder wird auf 1500 geschätzt. Hinter jeder dieser Verbindungen verbirgt sich unendlich viel Leid. Daher stimmt es mehr als befremdlich, wie der Bundesgerichtshof hier plötzlich urteilt. Ein volljähriger Syrer, der seine Cousine (14) ehelicht – am Ende noch geschützt durch unsere höchste Rechtsinstanz – dies wäre ein Schlag ins Gesicht all unserer Werte und eine Anbiederung an den radikalen Islam. Das darf nicht passieren!
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