12.12.2018
RÄPPLE (AfD) IM LANDTAG DES SAALES VERWIESEN. DIE SCHWÄBISCHE ZEITUNG KANN SICH ABER IM EIGENEN BLATT NICHT AUF DEN SACHVERHALT EINIGEN
Im Kommentar von Frau Korf heißt es:
„Der Abgeordnete Stefan Räpple wurde des Saales verwiesen, nach dem (sic!) er die SPD als „Terroristen“ beschimpft hatte und danach mehrfach mit weiteren Zwischenrufen auffiel.“
Der Sachverhalt im zugehörigen Artikel desselben Blattes liest sich komplett anders:
„Anlass war eine von der AfD angestoßene Debatte über Abtreibungen und vermeintliche „linksideologische Einflüsse“ in Kindergärten. Räpple hatte von Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) bereits zu Beginn der Debatte einen Ordnungsruf erhalten. Er hatte die SPD von seinem Platz in der letzten Reihe beschimpft. „So sind sie, die roten Terroristen!“
FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke sagte daraufhin am Ende seines Redebeitrags, die „geistigen Vorläufer von Leuten wie Herrn Räpple“ seien „im Stechschritt durch das Brandenburger Tor marschiert“. Räpple bestand schreiend auf einen (sic!) Ordnungsruf von Aras gegen Rülke. Sie folgte dem nicht, sagte Räpple aber die Möglichkeit einer persönlichen Erklärung zu und rief ihn zur Ruhe.“
Was nun, liebe Schwäbische?
UPDATE
Der Landesvorstand der Südwest-AfD will den Landtagsabgeordneten Stefan Räpple laut Focus aus der Partei ausschließen.
UPDATE 2
AfD- FRAKTION IM LANDTAG VON BADEN- WÜRTTEMBERG FORDERT RÜCKTRITT VON LANDTAGSPRÄSIDENTIN ARAS
FDP- Fraktionschef Rülkes Satz, Räpples Vorgänger seien im Stechschritt durchs Brandenburger Tor marschiert, blieb ohne Reaktion von Aras. Unter anderem deshalb fordert die AfD-Landtagsfraktion jetzt den Rücktritt der Landtagspräsidentin, so der SWR. Die ausbleibende Reaktion von Aras war der Grund für Räpples anhaltende Zwischenrufe, für die er des Saales verwiesen wurde.
Nach Angaben des SWR gab die baden-württembergische AfD am Mittwochnachmittag schriftlich bekannt, dass der Landesvorstand bereits am Dienstag beschlossen habe, Räpple aus der Partei auszuschließen. Als Gründe wurden Verstöße gegen die Grundsätze der Partei und wiederholtes parteischädigendes Verhalten genannt. Der Beschluss steht damit nicht im Zusammenhang mit dem Vorfall im Landtag am heutigen Mittwoch.
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