21.11.2018
NOCH EIN „UNVERBINDLICHER“ FLÜCHTLINGSPAKT
Unglaublich, was diese Leute alles aushecken und was wir alles unterzeichnen sollen. Nach dem Global Compact on Migration läuft nun ein weiterer Torpedo gegen unsere Souveränität, unsere kulturelle Identität, gegen unsere Sozialsysteme und gegen unseren Wohlstand: der „globale Pakt für Flüchtlinge“.
Ein Beitrag von Dr. Gottfried Curio MdB:
Während die Diskussion um den UN-Migrationspakt dank der AfD langsam Fahrt aufnimmt, bleibt ein weiterer „unverbindlicher“ Pakt nahezu unbemerkt:
Mit dem „Globalen Flüchtlingspakt“ der UN würden wesentliche Momente des Jahres 2015 für Deutschland in Stein gemeißelt: er will ‚Flüchtlinge‘ international ‚gerecht verteilen‘ durch vermehrte Neuansiedlung, Angebote von komplementären Aufnahmewegen und die Schaffung legaler Arbeitsmöglichkeiten für „Menschen, die unterwegs sind“. Damit wird jeder Binnenflüchtling in Innerafrika zum Problem Europas erklärt.
Der Pakt geht über bestehende Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention oder nationaler Asylgesetze weit hinaus: Die Flüchtlinge sollen nicht heimatnah in einem Nachbarland oder gar Binnenflüchtlinge bleiben, sondern räumlich aus ihrer kulturellen, religiösen, sprachlichen und ethnischen Zugehörigkeit gelöst und über den Globus verteilt werden, wodurch eine Rückführung nach Beendigung des Konfliktes erheblich erschwert wird. Dafür darf die Staatengemeinschaft dann „Ressourcen bereitstellen“, damit Aufnahmeländer ihr Bildungs- und Gesundheitssystem für ‚Flüchtlinge‘ erweitern; wer eigentlich Flüchtling sei, bleibt dubios.
Wieder soll dieser Pakt angeblich unverbindlich sein, seine Einhaltung wird aber durch feste Strukturen wie Flüchtlingsforen und Beamtentreffen kontrolliert; ein jährlicher Bericht des Hohen Flüchtlingskommissars ist vorgesehen, in dem die Umsetzung bewertet werden soll: deutsche Regierungsvertreter werden wie Schuljungen ins UN-Direktorenzimmer zitiert, wo es Noten gibt, wie weit das Umsiedlungsprogramm gediehen ist.
Wie im Falle des parallel laufenden Globalen Migrationspakts muss Deutschland auch beim Globalen Flüchtlingspakt seine souveräne Entscheidungshoheit in allen Fragen der Migration wahren und darf auch diesen Pakt nicht unterschreiben.
Quellen:
http://www.un.org/depts/german/migration/a73-12-part-II.pdf (UN-Flüchtlingspakt in deutscher Übersetzung)
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