UMWELTBUNDESAMT GIBT ZU: STICKSTOFFDIOXID-GEHALT DER LUFT OHNE AUTOS NUR KNAPP UNTERHALB DES EU- LUFTQUALITÄTSGRENZWERTS

07.11.2018

UMWELTBUNDESAMT GIBT ZU: STICKSTOFFDIOXID-GEHALT DER LUFT OHNE AUTOS NUR KNAPP UNTERHALB DES EU- LUFTQUALITÄTSGRENZWERTS

Damit führt jeglicher Straßenverkehr ganz zwangsläufig zu einer Grenzwert-Überschreitung und im Ergebnis zu einem Fahrverbot. Das ist Wahnsinn.

Es gibt demnach nur zwei Schlussfolgerungen, entweder die Messstationen messen Mist oder der Grenzwert wurde absichtlich so festgelegt, dass er überschritten werden muss. Beides, sowohl unzuverlässige Messstationen wie auch ein manipulativ festgelegter Grenzwert rechtfertigen in keinem Fall, die von Gerichten verhängten Fahrverbote!

Der Link zum Artikel:
https://www.welt.de/wirtschaft/article183234798/Diesel-Fahrverbote-Messwerte-in-Oldenburg-sorgen-fuer-Zweifel-an-schlechten-Luftwerten-in-Staedten.html

Ein Beitrag von Marc Bernhard MdB:

#### Grenzwert-Überschreitung ohne Autos entlarvt Messstellen-Wahnsinn ####

Das Umweltbundesamt gibt zu, der Stickstoffdioxid-Gehalt in der Luft ganz ohne Autos beträgt zwischen 30 – 40 Mikrogramm, also knapp unterhalb des EU-Luftqualitäts-Grenzwertes. Damit führt jeglicher Straßenverkehr ganz zwangsläufig zu einer Grenzwert-Überschreitung und im Ergebnis zu einem Fahrverbot.

Ausgangspunkt ist eine Messstation in Oldenburg. Ende Juli wegen Bauarbeiten und am 21.10. wegen eines Marathonlaufes war diese Messstation ganz oder teilweise gesperrt. Und siehe da ganz ohne Autos zeigt die Messstation an dem Tag mit der Baustelle Spitzenwerte um die 60 Mikrogramm also satte 20 Mikrogramm über dem Grenzwert und während des Marathonlaufs wurden immerhin 30 – 40 Mikrogramm gemessen also knapp unterhalb des Grenzwertes.

Aber damit nicht genug, das Umweltbundesamt hält die Messwerte für plausibel, da es eine gewisse Grundbelastung mit Stickstoffdioxid in der Luft immer gibt, auch wenn keine Autos fahren und sieht auch keinen Anlass für Zweifel oder die Notwendigkeit die Messstation zu überprüfen.

Es gibt demnach nur zwei Schlussfolgerungen, entweder die Messstationen messen Mist oder der Grenzwert wurde absichtlich so festgelegt, dass er überschritten werden muss. Beides, sowohl unzuverlässige Messstationen wie auch ein manipulativ festgelegter Grenzwert rechtfertigen in keinem Fall, die von Gerichten verhängten Fahrverbote!

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