IDENTITÄT DES KÖLNER GEISELNEHMERS GEKLÄRT

18.10.2018

IDENTITÄT DES KÖLNER GEISELNEHMERS GEKLÄRT

Hier die Fakten:
– 55 Jahre alter Syrer mit offiziellem Flüchtlingsstatus
– seit 2016 13-mal polizeilich in Erscheinung getreten u.a. wegen Drogen, Diebstahl, Bedrohung, Betrug und Hausfriedensbruch
– arbeitslos

Nun:
– Brandanschlag auf ein Schnellrestaurant im Kölner Hauptbahnhof
– 14-jähriges Mädchen erleidet dabei schwere Brandverletzungen, eine Frau wurde leicht verletzt
– anschließend Gaskartuschen und Brandbeschleuniger in besagter Filiale deponiert
– finale Geiselnahme mit der Drohung das Opfer anzuzünden

Was muss man eigentlich noch alles tun, um in Deutschland endlich einmal abgeschoben zu werden?
Wir finden: Wer als Schutzsuchender oder Gast auf Zeit in Deutschland Straftaten begeht, muss zwingend sofort in Gewahrsam genommen und abgeschoben werden.

Die Sicherheit unserer Bürger steht an oberster Stelle! Eine Duldung von illegalen Zuwanderern ist ebenfalls strikt abzulehnen.

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