14.07.2018
ABSURDISTAN: ABSCHIEBUNG DES EX- LEIBWÄCHTERS VON OSAMA BIN LADEN NACH TUNESIEN SOLL RÜCKGÄNGIG GEMACHT WERDEN
Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Es gebe keine Sicherheit, dass Sami A., der als Gefährder eingestuft ist, in Tunesien nicht gefoltert werde. Diese Type lebte übrigens die letzten 12 Jahre bequem in Deutschland von Sozialleistungen. Dass er Gefährder ist, ist dem Verwaltungsgericht nicht so wichtig, wie dass er nicht gefoltert wird. Hier muss das Gesetz geändert werden. So kann es nicht weitergehen. Das Sicherheitsinteresse der Bürger muss Vorrang haben!
Ob es zur Rückholung kommt, ist indes noch offen, denn das Flüchtlingsministerium Nordrhein-Westfalens – die haben das dort – kündigte an, dass es zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum gegen diesen Rückholungsbeschluss Beschwerde einlegen werde. Aber im linksliberalen Deutschland muss man leider immer mit der größten Unvernunft und Absurdität rechnen. Eine Rückholung würde uns nicht wundern.
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