EuGH: STRAFFÄLLIGE EU-AUSLÄNDER DÜRFEN NICHT EINFACH AUSGEWIESEN WERDEN

18.04.2018

EuGH: STRAFFÄLLIGE EU-AUSLÄNDER DÜRFEN NICHT EINFACH AUSGEWIESEN WERDEN

Solche Urteile des Europäischen Gerichtshofs zeigen, dass Deutschland bereits viel zu viel Souveränität an supranationale Einrichtungen verschenkt hat. Nationale Souveränitätsrechte zurückholen! Wir müssen selbst bestimmen können, wer in unserem Land lebt!

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/straffaellige-eu-auslaender-duerfen-nicht-einfach-ausgewiesen-werden/

One Reply to “EuGH: STRAFFÄLLIGE EU-AUSLÄNDER DÜRFEN NICHT EINFACH AUSGEWIESEN WERDEN”

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