Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das im Bundestag verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) wurde inzwischen von Bundesrat und vom Bundespräsidenten bestätigt und kann damit ab 1. August in Kraft treten. Tausende Kinder und Jugendliche in Identitätskrisen stehen somit den Absichten der Trans-gender-Lobby ungeschützt gegenüber.
Fundierte Kritik vieler Fachleute, konservativer Kreise und feministischer Gruppen fand bei der Ampelkoalition kein Gehör.
Die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, Fachärtze beim deutschen Ärztetag, wurde aktiv. Sie fordert die Bundesregierung nachdrücklich auf, die Behandlung von Minderjährigen mit Pubertätsblockern, gegengeschlechtlichen Hormonen und Geschlechts-OPs de facto zu verbieten. Sie stellt heraus: Kindern und Jugendlichen fehlt die Reife für Entscheidungen mit solch weitreichenden Konsequenzen!
Wir schließen uns der Kritik vollumfänglich an, und unterstützen die Forderung Transbehandlungen an Kindern NICHT vorzunehmen!
Zum Hintergrund:
Die Expertenanhörung zum sogenannten Selbstbestimmungsgesetz im Familienausschuss des Deutschen Bundestages hatte enorme Kritikpunkte am Ampel-Vorhaben offenbart. Insbesondere wurde an einer etwaigen Zulassung des Geschlechtswechsels durch bloße Erklärung eine nicht hinreichende Berücksichtigung des Kindeswohls bemängelt.
Dazu teilt die familienpolitische Obfrau der AfD-Bundestagsfraktion, Mariana Harder-Kühnel, mit:
„Im Rahmen der Anhörung wurden von Experten vor allem bei Minderjährigen ein verpflichtendes Gespräch über die persönlichen Motive für den Geschlechtswechsel sowie eine fachliche Begutachtung dringend empfohlen, da diese die Tragweite und die Folgen ihrer Entscheidung oftmals nicht abschätzen könnten. Zudem mahnten die Experten eine reale Gefahr von Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes zum Schaden anderer an, wenn entsprechende Pflichtgespräche und Gutachten unterblieben.
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich klargestellt, dass der Gesetzgeber einen ,auf objektivierte Kriterien gestützten Nachweis‘ darüber verlangen darf, dass sich die selbstempfundene Geschlechtszugehörigkeit nicht mehr ändern wird und ihre Anerkennung für den Betroffenen von existentieller Bedeutung‘ ist. Demnach sei es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass dieser Nachweis durch zwei Gutachten voneinander unabhängiger Sachverständiger auf dem Fachgebiet der Transsexualität erbracht werden muss.“
Das Transsexuellengesetz in seiner vorherigen Fassung stand somit bereits problemlos im Einklang mit dem Grundgesetz, ist in der Lage, etwaige Missbrauchsversuche in der gebotenen Weise zu verhindern und nimmt am ehesten Rücksicht auf das Kindeswohl.