BILDUNGSPOLITISCHES LEITBILD DER AfD BODENSEEKREIS IN 9 PUNKTEN
1. Pädagogen mit Lernzielorientierung
Der Lehrer bestimmt über den Input an Materialien über den maximal möglichen Output. Weil er den Lernset erarbeitet, muss er sich Gedanken darüber machen, was als Unterrichtsziel herauskommen soll, und zwar in Übereinstimmung mit den Bildungsvorgaben. Man nannte das früher Lernzielorientierung und sollte das wieder tun. Insofern ist der Lehrer Organisator des Lernprozesses, also Pädagoge und nicht einfach Lernbegleiter. Der Schüler ist nicht Autodidakt! Der autonome Lerner ist nur begrenzt möglich.
Punkt 2. Lehrer sind Lernbegleiter nur in bestimmten Unterrichtsphasen
Natürlich sollte der Lernset, also die Summe der Lehrmaterialen einer Unterrichtseinheit, maximale Schülerorientierung und maximale Individualisierung gewährleisten. Er kann und soll unterschiedliche Niveaus in Material und Aufgabenstellung und durchaus auch freiwillige Zusatzaufgaben enthalten. In manchen Unterrichtsphasen wird der Lehrer dann Lernbegleiter, aber es betrifft nicht seine grundsätzliche Stellung als Pädagoge.
Punkt 3. Fächer statt Fächerverbünde
Fächer statt zeitgeistiger Fächerverbünde. Geschichte etwa als Fach darf nicht unter den Tisch fallen. Oft wird aber ein Fächerverbund aus Geschichte, Geographie und Politik gebildet.
In den Fächern wird ein angemessenes Verhältnis zum Fach entwickelt. Die grundlegenden Begrifflichkeiten und Fachmethoden werden vermittelt. Nur so wird Studierfähigkeit erreicht.
4. Leistung
Hausaufgaben, Wiederholungen, Übung müssen wieder den ihnen zustehenden Platz erhalten. Das bedeutet keinen Paukunterricht.
Schulen dürfen keine sozialen Brennpunkte, sondern müssen wie früher Orte des Lernens sein. Da sich durch innergesellschaftliche Wandlungen, Globalisierung, Europäisierung und Zuwanderung die Voraussetzungen für eine solche Schule grundlegend verschlechtert haben, müssen Antworten gefunden werden, um die Funktionsfähigkeit der Schulen zu gewährleisten:
Wer nicht beschulbar oder schulfähig ist, darf in keine deutsche Regelklasse, sondern muss in Vorkursen oder Vorschulklassen angemessen auf die Teilnahme am Regelunterricht vorbereitet werden.
Die Beweislast bei Lernmisserfolgen muss umgekehrt werden. Nur so kann die Niveauabsenkung rückgängig gemacht werden. Da Ziffernnoten die besten Vergleichsmöglichkeiten bieten, sind sie als Standard wieder einzuführen. Der Elternwille darf bei der Aufnahme in eine weiterführende Schule nicht maßgebend sein. Aufnahmeprüfungen wären zu überlegen.
5. Homogene Schulklassen, mehrgliedriges Schulsystem
Es sind wieder halbwegs leistungshomogene Schulklassen herzustellen. Lernwillige und begabte Schüler dürfen nicht deswegen benachteiligt werden, weil andere Schüler weniger begabt sind oder schlechtere Ausgangsbedingungen hatten. In der Konsequenz sind die Gemeinschaftsschulen abzuschaffen und ein mehrgliedriges Schulsystem wieder einzuführen. Alle Schüler müssen entsprechend ihrer Möglichkeiten optimal gefördert werden. Die Schulen müssen optimal durchlässig sein.
6. Disziplin und Autorität
Schulischer Disziplin und der Autorität der Lehrkräfte müssen als Voraussetzung für eine funktionierende Schule wieder ein angemessener Stellenwert eingeräumt werden. Dazu muss den Schulen und Lehrkräften der Rücken gestärkt werden, auch juristisch. Bei Regelverstößen müssen die schulischen Ordnungsmaßnahmen bei Bedarf deutlich schneller greifen und eventuell auch verschärft werden. Gegen unkooperative Eltern, denen ihre Kinder und deren Wohl gleichgültig sind, muss mit einer breiten Palette von Maßnahmen, auch finanziell, zum Wohle des Kindes gegengesteuert werden können.
7. Inklusion
Die Sonderschulen bieten aufgrund ihrer Ausstattung und der speziell auf die Bedürfnisse dieser Schüler ausgebildeten Lehrer die optimalen Voraussetzungen für die Förderung von Schülern mit spezieller Behinderung. Sie verhindern die bei der Inklusion vorprogrammierten dauerhaften Misserfolgserfahrungen. Die Inklusion sollte deshalb rückgängig gemacht und durch zeitlich begrenzte Kooperation zwischen Schulklassen von allgemeinbildenden und Sonderschulen ersetzt werden.
8. Integration
Integrationsleistungen sind von denjenigen zu erbringen, die in Deutschland dauerhaft leben wollen. Die Schule darf weder Kopftücher noch Nichtteilnahme am Sportunterricht oder Nichtteilnahme an Schullandheimen oder Ähnliches aus religiösen Gründen erlauben. Die Schule hat das Konzept einer deutschen Leitkultur umzusetzen, gegen Vorwürfe von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist sie zu schützen. Wer sich hier nicht anpassen will, muss sanktioniert werden können mit einer breiten Palette von Maßnahmen, auch finanziellen, bis hin zur Abschiebung. Es ist ein verpflichtendes Fach Religionskunde einzuführen, in dem über die einzelnen Religionen vergleichend und wissenschaftlich aufzuklären ist.
9. Digitalisierung der Schule
Unterrichtsmaterialien sind immer auch in digitalisierter Form vorzulegen. Jede Schule ist mit schnellem WLAN und Projektionsgerät in jedem Klassenzimmer auszustatten. Es gilt das Prinzip BYOD (Bring dein eigenes Gerät mit, Bring Your Own Device) + Ergänzungspool für besondere Fälle. Der Unterricht ist über eine Bildungsplattform abzuwickeln und zu organisieren. Bildungsplattformen ermöglichen ein Maximum an effektiver unterrichtlicher Ergebnissicherung, Organisation, Systematik, Transparenz, schneller und effektiver Kommunikation, Kollaboration, einfacher Individualisierung, Elternarbeit, usw.
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Literatur zur Schulreform
Bernhard Bueb: Lob der Disziplin
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Ingrid König: Schule vor dem Kollaps
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Ahmad Mansour: Generation Allah. Warum wir im Kampf gegen religiösen Extremismus umdenken müssen
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Digitalisierung des Unterrichts