DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT STELLT FEST: MERKEL HAT DIE RECHTE DER AfD VERLETZT

Ein Beitrag von Martin Hess, MdB:


Das Bundesverfassungsgericht stellt fest: Merkel hat die Rechte der AfD verletzt.

Am 05. Februar 2020 wurde Thomas L. Kemmerich (FDP) mit den Stimmen der #AfD zum Ministerpräsidenten in #Thüringen gewählt. Ein normaler, demokratischer Vorgang, wie er nach jeder Wahl in deutschen Parlamenten stattfindet.

Am 06. Februar 2020 trat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, im Rahmen eines Staatsempfangs mit dem Präsidenten der Republik Südafrika, vor die Presse und gab Skandalöses zu Protokoll:

„𝘔𝘦𝘪𝘯𝘦 𝘋𝘢𝘮𝘦𝘯 𝘶𝘯𝘥 𝘏𝘦𝘳𝘳𝘦𝘯, 𝘪𝘤𝘩 𝘩𝘢𝘵𝘵𝘦 𝘥𝘦𝘮 𝘗𝘳ä𝘴𝘪𝘥𝘦𝘯𝘵𝘦𝘯 𝘴𝘤𝘩𝘰𝘯 𝘨𝘦𝘴𝘢𝘨𝘵, 𝘥𝘢𝘴𝘴 𝘪𝘤𝘩 𝘢𝘶𝘴 𝘪𝘯𝘯𝘦𝘯𝘱𝘰𝘭𝘪𝘵𝘪𝘴𝘤𝘩𝘦𝘯 𝘎𝘳ü𝘯𝘥𝘦𝘯 𝘦𝘪𝘯𝘦 𝘝𝘰𝘳𝘣𝘦𝘮𝘦𝘳𝘬𝘶𝘯𝘨 𝘮𝘢𝘤𝘩𝘦𝘯 𝘮ö𝘤𝘩𝘵𝘦, 𝘶𝘯𝘥 𝘻𝘸𝘢𝘳 𝘣𝘦𝘻𝘰𝘨𝘦𝘯 𝘢𝘶𝘧 𝘥𝘦𝘯 𝘨𝘦𝘴𝘵𝘳𝘪𝘨𝘦𝘯 𝘛𝘢𝘨, 𝘢𝘯 𝘥𝘦𝘮 𝘦𝘪𝘯 𝘔𝘪𝘯𝘪𝘴𝘵𝘦𝘳𝘱𝘳ä𝘴𝘪𝘥𝘦𝘯𝘵 𝘪𝘯 𝘛𝘩ü𝘳𝘪𝘯𝘨𝘦𝘯 𝘨𝘦𝘸ä𝘩𝘭𝘵 𝘸𝘶𝘳𝘥𝘦. 𝘋𝘪𝘦 𝘞𝘢𝘩𝘭 𝘥𝘪𝘦𝘴𝘦𝘴 𝘔𝘪𝘯𝘪𝘴𝘵𝘦𝘳𝘱𝘳ä𝘴𝘪𝘥𝘦𝘯𝘵𝘦𝘯 𝘸𝘢𝘳 𝘦𝘪𝘯 𝘦𝘪𝘯𝘻𝘪𝘨𝘢𝘳𝘵𝘪𝘨𝘦𝘳 𝘝𝘰𝘳𝘨𝘢𝘯𝘨, 𝘥𝘦𝘳 𝘮𝘪𝘵 𝘦𝘪𝘯𝘦𝘳 𝘎𝘳𝘶𝘯𝘥ü𝘣𝘦𝘳𝘻𝘦𝘶𝘨𝘶𝘯𝘨 𝘧ü𝘳 𝘥𝘪𝘦 𝘊𝘋𝘜 𝘶𝘯𝘥 𝘢𝘶𝘤𝘩 𝘧ü𝘳 𝘮𝘪𝘤𝘩 𝘨𝘦𝘣𝘳𝘰𝘤𝘩𝘦𝘯 𝘩𝘢𝘵, 𝘥𝘢𝘴𝘴 𝘯ä𝘮𝘭𝘪𝘤𝘩 𝘬𝘦𝘪𝘯𝘦 𝘔𝘦𝘩𝘳𝘩𝘦𝘪𝘵𝘦𝘯 𝘮𝘪𝘵 𝘏𝘪𝘭𝘧𝘦 𝘥𝘦𝘳 𝘈𝘧𝘋 𝘨𝘦𝘸𝘰𝘯𝘯𝘦𝘯 𝘸𝘦𝘳𝘥𝘦𝘯 𝘴𝘰𝘭𝘭𝘦𝘯. 𝘋𝘢 𝘥𝘪𝘦𝘴 𝘪𝘯 𝘥𝘦𝘳 𝘒𝘰𝘯𝘴𝘵𝘦𝘭𝘭𝘢𝘵𝘪𝘰𝘯, 𝘪𝘯 𝘥𝘦𝘳 𝘪𝘮 𝘥𝘳𝘪𝘵𝘵𝘦𝘯 𝘞𝘢𝘩𝘭𝘨𝘢𝘯𝘨 𝘨𝘦𝘸ä𝘩𝘭𝘵 𝘸𝘶𝘳𝘥𝘦, 𝘢𝘣𝘴𝘦𝘩𝘣𝘢𝘳 𝘸𝘢𝘳, 𝘮𝘶𝘴𝘴 𝘮𝘢𝘯 𝘴𝘢𝘨𝘦𝘯, 𝘥𝘢𝘴𝘴 𝘥𝘪𝘦𝘴𝘦𝘳 𝘝𝘰𝘳𝘨𝘢𝘯𝘨 𝘶𝘯𝘷𝘦𝘳𝘻𝘦𝘪𝘩𝘭𝘪𝘤𝘩 𝘪𝘴𝘵 𝘶𝘯𝘥 𝘥𝘦𝘴𝘩𝘢𝘭𝘣 𝘥𝘢𝘴 𝘌𝘳𝘨𝘦𝘣𝘯𝘪𝘴 𝘳ü𝘤𝘬𝘨ä𝘯𝘨𝘪𝘨 𝘨𝘦𝘮𝘢𝘤𝘩𝘵 𝘸𝘦𝘳𝘥𝘦𝘯 𝘮𝘶𝘴𝘴. 𝘡𝘶𝘮𝘪𝘯𝘥𝘦𝘴𝘵 𝘨𝘪𝘭𝘵 𝘧ü𝘳 𝘥𝘪𝘦 𝘊𝘋𝘜, 𝘥𝘢𝘴𝘴 𝘴𝘪𝘤𝘩 𝘥𝘪𝘦 𝘊𝘋𝘜 𝘯𝘪𝘤𝘩𝘵 𝘢𝘯 𝘦𝘪𝘯𝘦𝘳 𝘙𝘦𝘨𝘪𝘦𝘳𝘶𝘯𝘨 𝘶𝘯𝘵𝘦𝘳 𝘥𝘦𝘮 𝘨𝘦𝘸ä𝘩𝘭𝘵𝘦𝘯 𝘔𝘪𝘯𝘪𝘴𝘵𝘦𝘳𝘱𝘳ä𝘴𝘪𝘥𝘦𝘯𝘵𝘦𝘯 𝘣𝘦𝘵𝘦𝘪𝘭𝘪𝘨𝘦𝘯 𝘥𝘢𝘳𝘧. 𝘌𝘴 𝘸𝘢𝘳 𝘦𝘪𝘯 𝘴𝘤𝘩𝘭𝘦𝘤𝘩𝘵𝘦𝘳 𝘛𝘢𝘨 𝘧ü𝘳 𝘥𝘪𝘦 𝘋𝘦𝘮𝘰𝘬𝘳𝘢𝘵𝘪𝘦.“

Dies sagte Frau #Merkel in ihrer offiziellen Funktion als #Kanzlerin. In einem Punkt hat sie Recht: Der 06. Februar 2020 war ein rabenschwarzer Tag für die Demokratie! Angela Merkel hat nach einem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes mit dieser Aussage gegen geltendes #Recht verstoßen. Die AfD hatte geklagt und nun vom obersten deutschen Gericht vollumfänglich Recht bekommen. Als Kanzlerin hat Merkel die ihr obliegende Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf und das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien massiv verletzt. Damit steht eindeutig fest: Eine Kanzlerin, die eine demokratische Wahl als unverzeihlich geißelt und fordert die Wahl rückgängig zu machen, fügt unserer #Demokratie schweren Schaden zu und ist eine #Schande für unser Land. Gut, dass diese Frau keine politische Verantwortung mehr trägt.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-053.html

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