19.12.2020
TEILEN ERWÜNSCHT
Ein Beitrag der AfD Kreistagsfraktion Bodenseekreis:
AFD-ANTRAG ZUR ALTERSFESTSTELLUNG BEI MINDERJÄHRIGEN FLÜCHTLINGEN ABGELEHNT
Die AfD-Fraktion im Kreistag des Bodenseekreises wollte künftig das tatsächliche Alter von unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen durch eine ärztliche Altersfeststellung prüfen lassen.
Grund hierfür war, dass Untersuchungen der letzten Jahre aus anderen Bundesländern und anderen Staaten belegen, dass im Schnitt jede zweite angeblich minderjährige „UMA“ (unbegleitet minderjähriger Asylbewerber) nicht mehr minderjährig ist. (Quellen siehe Antrag)
Es ist daher anzunehmen, dass der Bodenseekreis für unbegleitet minderjährige Asylbewerber in den letzten Jahren seit 20215 zusammengenommen mindestens 5 Millionen Euro zu unrecht, wegen der fehlenden verpflichtenden Altersfeststellung, gezahlt hat.
Über 20 Mio. Euro hat der Bodenseekreis allein für die Versorgung von unbegleitet minderjährigen Flüchtlingen in den letzten 5 Jahren ausgegeben.
Dies nahm die AfD-Fraktion zum Anlass, die Haushaltsposition für Unterstützungen von UMA’s von ca. 1,2 Mio. Euro um 600.000 Euro zu reduzieren. Dabei wäre ein geringerer Betrag von ca. 200.000 Euro zu den Unterstützungsleistungen für volljährige Asylbewerber hinzugekommen.
AfD-Fraktionsvorsitzender Christoph Högel sagte anschließend: „Es war schnell klar, dass die anderen Fraktionen daran nicht interessiert waren und den Antrag ohne Aussprache ablehnen wollten, was sie dann auch taten.
Die Begrünung der Verwaltung, dass ärtzliche Altersfeststellungen persé einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellen, ist nicht haltbar. Auch neben der Röntgenuntersuchung gibt es noch viele weitere medizinische Möglichkeiten und Maßnahmen, das alter korrekt festzustellen ohne dass man derartige Mittel benötigt.
In Deutschland muss jeder Bürger, der staatliche Leistungen beziehen möchte, seinen Anspruch präzise genau nachweisen und dabei einen Bürokratiedschungel durchlaufen. Daher ist die Ablehnung der anderen Fraktionen hier erst Recht nicht nachvollziehbar.“
Ein minderjähriger unbegleiteter Flüchtling verursache Kosten von rund 5000 Euro pro Monat, ein volljähriger Flüchtling rund 1000 Euro pro
Monat. Um die Kosten für einen UMA zu erwirtschaften, ist laut der Zahlen von Bundesminister Müller die derzeitige Steuerlast von 24 Durchschnittsverdienern (3 000 Euro pro Monat, Steuerklasse III); oder der von mindestens zehn Singles (Steuerklasse I) in dieser mittleren Einkommensklasse notwendig.
Eine sogenannte „Inaugenscheinnahme“ durch
Sozialarbeiter der Verwaltung offensichtlich nicht zu einer sachgerechten Beurteilung.
Schweden:
https://www.sueddeutsche.de/politik/schweden-minderjaehrig-zum-mediziner-1.3618243
Vorarlberg:
https://vorarlberg.orf.at/v2/news/stories/2836317/
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