ANGRIFF AUF DIE GRUNDRECHTE: NEIN ZUM NEUEN CORONA-GESETZ!

16.11.2020

ANGRIFF AUF DIE GRUNDRECHTE: NEIN ZUM NEUEN CORONA-GESETZ!

Ein Beitrag der AfD Baden-Württemberg:

+++Angriff auf die Grundrechte: Nein zum neuen Corona-Gesetz!+++

Am Mittwoch, den 18.11.2020, soll das „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen werden. Damit droht eine erhebliche Einschränkung der Grundrechte. Hierzu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der AfD Baden-Württemberg, Dr. Marc Jongen MdB:

„Die Bundesregierung geht mit diesem Gesetzentwurf, der im Eiltempo durch das parlamentarische Verfahren gepeitscht wird, einen weiteren Schritt hin in Richtung eines autoritären Hygienestaates. Bereits jetzt werden unzählige Bürger mit immer neuen Verordnungen und Einschränkungen an den Rand der sozialen Isolation und der beruflichen Existenzvernichtung getrieben — und darüber hinaus.

Der Gesetzentwurf enthält die Ermächtigungsgrundlagen für „stark einschränkende“ und „schwerwiegende“ Schutzmaßnahmen, die indes an keiner Stelle definiert werden, wie selbst der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bemängelt. Das Corona-Regime der vergangenen Monate lässt keinen Zweifel, was damit zu befürchten steht: weitere Lockdowns, notfalls bis zum völligen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ruin.

Die demokratische Mindestanforderung wäre, die Einzelmaßnahmen und die Verordnungsermächtigung des Infektionsschutzgesetzes zu befristen und den Bundestag an den Verordnungen des Bundesgesundheitsministeriums zu beteiligen. Stattdessen werden mit immer weitergehenden Selbstermächtigungen verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte, die den Kern der freiheitlich-demokratischen Ordnung darstellen, ausgehebelt.

In Artikel 7 des Entwurfs zum neuen Gesetz heißt es explizit, dass durch dieses „die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt“ werden. Unter dem Deckmantel des „Schutzes“ der Bevölkerung wird das Volk vom Souverän im Staat zur Verfügungsmasse der Regierenden degradiert.

Die AfD steht für einen anderen Weg: Risikogruppen gezielt schützen, anstatt gesunde Menschen zu entrechten und einzusperren. Besuchern von Seniorenheimen, Pflegeheimen und Krankenhäusern sollten Schnelltests ermöglicht werden, Ärzte, Pfleger und Reinigungspersonal sollten regelmäßig getestet werden. Senioren könnten eigene Einkaufszeiten erhalten. Im Übrigen dürfen nicht die schieren Infektionszahlen, sondern nur die schweren Verläufe und die Belegung der Intensivbetten die Messgrößen einer Pandemie sein.

Eine Fortsetzung oder gar Verschärfung der jetzigen Politik riskiert den Zusammenbruch unserer Wirtschaft und damit letztlich auch unseres Gesundheitssystems. Die Folgen dieses Hygiene-Regimes, das die Bundesregierung für den richtigen Weg hält, drohen sich damit weit verheerender auszuwirken als die Corona-Pandemie selbst. Dagegen wird die AfD weiterhin entschieden Widerstand leisten. Dieses Gesetz muss gestoppt werden!“

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