24.10.2020
BRANDENBURG: AfD-KLAGE ERFOLGREICH
Der Klage gegen das brandenburgische Paritätsgesetz wurde stattgegeben. Hiermit wurde, wie schon in Thüringen, die Rechtsauffassung der AfD vollumfänglich bestätigt.
Das Paritätsgesetz wonach die Landeslisten der Parteien abwechselnd mit Mann und Frau besetzt werden sollte, ist nicht verfassungskonform, da es eine freie Wahl unmöglich macht.
Wir stehen als freiheitliche politische Kraft für Wahlfreiheit statt Zwang. Freie Wahlen sind Grundlage einer Demokratie.
https://www.sueddeutsche.de/politik/brandenburg-paritaetsgesetz-urteil-1.5091123