08.10.2020
FACHKRÄFTE-EINWANDERUNGS-GESETZ: INLÄNDISCHE FACHKRÄFTE ZUERST!
Ein Beitrag von Dr. Alice Weidel, MdB:
Der Corona-Lockdown inklusive der harten Regierungsmaßnahmen, die verringerte Nachfrage und die finsteren Zukunftsaussichten mitten in der Rezession zeigen klar auf, wie fragil es um den deutschen Arbeitsmarkt bestellt ist. Die Arbeitslosenquote lag im Mai 2020 bei insgesamt 6,1 Prozent. 2,8 Millionen Menschen waren ohne Job, etwa ein Viertel mehr als vor einem Jahr. Vor allem die Zahl der Arbeitslosen ohne deutschen Pass kletterte von März bis Mai um 24 Prozent auf 840.000, wohingegen der Jobverlust von Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit sich mit einem Anstieg von 19 Prozent auf 1.964.000 Arbeitssuchende langsamer bemerkbar machte.
Angesichts der desaströsen Lage, stellt die AfD-Fraktion in dieser Wochen den Antrag (Drucksache 19/23132), die falsche Weichenstellungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes schnellstmöglich rückgängig zu machen. Die Arbeitslosigkeit der schon länger hier Lebenden ist exorbitant hoch, daher muss der Fokus darauf liegen, zu allererst die inländischen Arbeitskräfte zu unterstützen. Die Bundesregierung wollte ursprünglich Hochschulabsolventen und Fachkräften mit qualifizierten Berufsausbildungen aus Drittstaaten den Einstig in den deutschen Markt erleichtern. So weit, so gut.
Man endete jedoch damit, dass in erster Linie Arbeitsmigration aus dem Westbalkan einsetzte – es reichte plötzlich das Vorliegen eines Arbeitsvertrages und der Nachweis der entsprechenden beruflichen Qualifikation grundsätzlich aus, um hier bleiben zu dürfen. Wo deutsche Fachkräfte wesentlich seltener in die Arbeitslosigkeit abrutschten, stieg der Jobverlust gerade bei jener Klientel überproportional an. Diese schlecht bis mäßig qualifizierten Personen sind nun eine bedeutende Größe für den Sozialstaat und damit für die Steuerzahler. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der GroKo zerschellt an der Realität. Umso wichtiger ist es jetzt, die Reißleine zu ziehen!
Hier finden Sie den Antrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/231/1923132.pdf