NACH GERICHTSURTEIL: KEINE RÄUME FÜR BERLINER AfD-PARTEITAG

24.01.2020

NACH GERICHTSURTEIL: KEINE RÄUME FÜR BERLINER AfD-PARTEITAG

Das Urteil ist wegweisend. Der Vermieter des Ballhauses Pankow kann trotz eines gültigen Mietvertrags nicht gezwungen werden, die AfD zu beherbergen. Das Gericht entschied, er habe glaubhaft machen können, daß er telefonisch bedroht und „von Unbekannten mit einem Messer auf dem Parkplatz attackiert, beleidigt und bedroht“ wurde. Man habe ihm gesagt, daß man wiederkommen werde, wenn die Veranstaltung stattfinden solle. Man wisse, wo er wohne und wo er und seine Familie unterwegs seien. Auch wenn er die Polizei (‘Bullen’) einschalte, werde man sich wiedersehen.

Die Antifa kommt also mit Drohungen gegen den Wirt und dessen Familie durch. Das ist kein Einzelfall, sondern in der Zwischenzeit der Normalfall. Das Berliner Urteil ist ein Ansporn für die Linksradikalen und ihre Verbündeten, in Zukunft verstärkt so zu verfahren. „Damit ist das Recht in Deutschland nicht mehr das Papier wert, auf dem es gedruckt ist“, kommentierte AfD-Landes- und Fraktionschef Georg Pazderski die Entscheidung zurecht. Wir leben schon längst in einer Postdemokratie, wo jeden Tag gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit verstoßen wird. Der Linksextremismus wird vom herrschenden Parteien- und Medienkartell systematisch gedeckt.


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