29.11.2019
VERFASSUNGSWIDRIGE RENTENBESTEUERUNG ABSCHAFFEN!
Der Richter des Bundesfinanzhofs Egmont Kulosa hält das seit 2005 geltende System der Rentenbesteuerung wegen offenkundiger Doppelbesteuerung für verfassungswidrig.
Ein Beitrag von Dr. Alice Weidel, MdB:
+++ Verfassungswidrige Rentenbesteuerung abschaffen! +++
Der Richter des Bundesfinanzhofs Egmont Kulosa hält das seit 2005 geltende System der Rentenbesteuerung wegen offenkundiger Doppelbesteuerung für verfassungswidrig.
Damit weist jetzt auch ein Bundesrichter darauf hin, wie ungerecht und widersinnig das geltende System der nachgelagerten Rentenbesteuerung ist. Die seit 2005 geltende Regelung ist von Grund auf verkorkst und muss komplett auf den Prüfstand. Wer auf seine Rentenbeiträge bereits Steuern gezahlt hat, darf nicht beim Rentenbezug noch einmal zur Kasse gebeten werden.
Die Praxis, die im internationalen Vergleich ohnehin viel zu niedrigen deutschen Renten auch noch mit hohen Steuern zu belegen, ist unsozial und gehört abgeschafft. Es wäre ein Gebot der Gerechtigkeit, Löhne und Arbeitseinkommen bis zu einem angemessenen Existenzminimum von 2.000 Euro monatlich vollständig steuerfrei zu stellen. Das sollte ebenso für Renten und Alterseinkünfte gelten.
Auch die OECD lässt kein gutes Haar an der deutschen Rentenpolitik und warnt vor wachsender Altersarmut. Die steigende Gefahr der Altersarmut ist politisch verschuldet. Die Enteignung der Bürger durch die EZB-Negativzinspolitik und die hohe Belastung mit Steuern und Abgaben macht der Mittelschicht effektive und eigenverantwortliche Vorsorge unmöglich.
Statt die Fesseln zu lockern, erfindet die Politik auch noch laufend neue Belastungen wie die Finanztransaktionssteuer, die vor allem Kleinanleger schwer treffen wird. Der Hochsteuerstaat, der beim Besteuern schnell bei der Hand ist und sich beim Abbau ungerechtfertigter Steuerlasten unendlich viel Zeit lässt, ist ein Hauptrisiko für Wohlstandsverlust und Altersarmut in Deutschland.