13.11.2019
ZAHN- UND WIRKUNGSLOS: PRÜFUNG IN DER 4. KLASSE SOLL IN BADEN- WÜRTTEMBERG DIE UNVERBINDLICHE GRUNDSCHULEMPFEHLUNG ERGÄNZEN
Kultusministerin Eisenmann: „Die Beschulung läuft offenbar nicht so, wie es für das Kind ideal wäre. Deshalb bin ich der Überzeugung, dass die Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung ein Fehler war.“
Wohl wahr. Rotgrün schaffte 2012 die verbindliche Grundschulempfehlung in gewohnter Inkompetenz ab, die Eltern entscheiden allein, welche weiterführende Schule ihr Kind besucht. Vorhersehbares Ergebnis: Viele Kinder verließen nach frustrierenden Erfahrungen des Misserfolgs in den ersten Jahren das Gymnasium oder die Realschule wieder. Die Leistungen des Gymnasiums als Schulart fielen ab.
Jetzt will Eisenmann mit einer untauglichen Maßnahme gegensteuern. Die unverbindliche Grundschulempfehlung soll durch Vorlage von Zeugnissen und durch eine zusätzliche Prüfung in der vierten Klasse, die sogenannte Lernstandserhebung, ergänzt werden. Mit den Eltern soll über die Ergebnisse gesprochen werden, das Entscheidungsrecht liegt aber weiterhin bei den Eltern.
Das ist unsinnig und bedeutet lediglich Mehrarbeit für die Grundschullehrerinnen. Diese müssen entlastet werden und den Kindern müssen frustrierende Erfahrungen eines absehbaren Scheiterns erspart bleiben. Das geht nur durch verpflichtende Aufnahmeprüfungen für alle Kinder an allen weiterführenden Schulen.
Das ist aber mit den Grünen nicht zu machen, die selbst die Rückkehr zur verbindlichen Grundschulempfehlung verhindern. Die CDU muss sich überlegen, ob sie nicht mittelfristig doch zum Wohl der Kinder mit der AfD zusammenarbeiten möchte. Dies setzt aber voraus, dass diese sich von Räpple in der Landtagsfraktion und dem sattsam bekannten Herrn Gedeon trennt, sonst wird das nichts. Parteiausschlussverfahren sind immerhin auf dem Weg.
Unser bildungspolitisches Leitbild:
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