05.11.2019
HARTZ- IV- SANKTIONEN TEILWEISE VERFASSUNGSWIDRIG
„Zudem entschied das Gericht, dass Hartz-IV-Sanktionen maximal um 30 Prozent gekürzt werden dürfen.“
Wer sich in Deutschland Tag für Tag krumm legt, schuftet und Steuern zahlt, ist der Depp. Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kommt damit durch. Tolle Botschaft des Bundesverfassungsgerichts!