31.08.2019
GUTACHTEN BESTÄTIGT KOPFTUCHVERBOT FÜR KINDER
Ein Kopftuch ist mitnichten eine harmlose religiöse Bedeckung. Es stellt vielmehr eine geschlechtsspezifische Diskriminierung dar. Das gehört ebenso wie der Islam nicht zu Deutschland und hat im öffentlichen Raum als Symbol der Unterwerfung und der Unterdrückung der Frau nichts verloren.
Ein Beitrag von Dr. Alice Widel, MdB:
Endlich liegt ein Rechtsgutachten vor, das der Verfassungsrechtler Martin Nettesheim im Auftrag der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes zu Kindern unter dem Kopftuch erstellt hat. Konkret geht es um Schülerinnen an Grundschulen. Ein Verbot wie in Österreich ist rechtlich möglich. Weder wird dabei die grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit, noch das Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder berührt. Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates (Artikel 7 GG).
Das Kopftuch als ständig sichtbarer Ausweis der Religionszugehörigkeit führt zu Segmentierung und Trennung und lässt gerade bei jungen Menschen Vorstellungen von Unterschiedlichkeit aufkommen. Soziale Ausgrenzung und Diskriminierung sind die Folge. Ein Kopftuch ist mitnichten eine harmlose religiöse Bedeckung. Es stellt vielmehr eine geschlechtsspezifische Diskriminierung dar. Das gehört ebenso wie der Islam nicht zu Deutschland und hat im öffentlichen Raum als Symbol der Unterwerfung und der Unterdrückung der Frau nichts verloren.
Auch Deutschland muss beim Kopftuchverbot für Mädchen jetzt nachziehen!