23.08.2019
VERWALTUNGSGERICHTSHOF MANNHEIM LEGT FEST: NACH SOMALIA DARF ABGESCHOBEN WERDEN
Nicht warten! Machen!
Ein Beitrag der AfD:
++ Verwaltungsgerichtshof legt fest: Nach Somalia darf abgeschoben werden ++
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellt klar: Eine Abschiebung nach Somalia ist zumutbar. Ein Urteil, das auch auf Bundesebene Relevanz haben sollte.
Zuvor hatte ein Asylbewerber aus Afrika gegen seine Ausschaffung geklagt und vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Recht bekommen. Die vermeintliche Lebensmittelknappheit im Herkunftsland Somalia sei eine Gefahr für Leib und Leben, so die Richter. Dem widersprach jetzt der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim.
Dort findet man es dem arbeitsfähigen und gesunden jungen Mann zumutbar, in seine Heimat zurückzukehren, schließlich habe sich seit der Dürre 2017 die Lage deutlich entspannt. Ihm drohe im Falle der Rückführung in die Hauptstadt Mogadischu keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung. Es wurde keine Revision zugelassen.
Das Urteil ist wichtig, denn viele Asylbewerber fliehen aus Ländern, die für den Rest der Welt begehrte Urlaubsziele sind. Ob Tunesien, Marokko oder Ghana dort lässt es sich gut leben. Der Bundestag muss mehr sichere Herkunftsländer festlegen. Asyl ist nur ein Recht auf Zeit und keine Eintrittskarte ins Paradies, wo der Steuerzahler fortwährend die Rechnung begleicht!
https://www.deutschlandfunk.de/verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg-kein.1939.de.html