26.06.2019
ISLAMIST DARF UNBEHELLIGT IN DEUTSCHLAND BLEIBEN
Ein Beitrag von Dr. Alice Weidel, MdB:
Er gilt als radikaler Islamist und sympathisiert mit dem IS. Bis er seine Anschlagspläne in die Tat umsetzt, ist es laut den Ermittlungsbehörden nur eine Frage der Zeit, denn der Mann wird als „beachtliches Risiko“ angesehen und ist im hohen Maß gewaltbereit.
Eigentlich sollte der Terrorist in Spe schon längst abgeschoben werden, doch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Behördenbeschluss heute kassiert. Die Gründe für die Abschiebung seien nicht ausreichend, um eine besondere Gefahr für die Bundesrepublik zu belegen. Sie trügen nicht die Bewertung, ob seine Hinwendung zum extremistischen Islam bereits einen Grad erreicht habe, der die Prognose einer Beteiligung an einem Anschlag rechtfertige.
Soll der Islamist etwa erst mit Machete und Sprengstoffgürtel den Gerichtssaal stürmen, bevor man anerkennen möchte, mit wem man es hier zu tun hat? Dieses Urteil ist unfassbar und zeigt glasklar auf, unter welchem weltfremden Linksdrall die Justiz auch auf Bundesebene inzwischen leidet. Die Sicherheit der hiesigen Bevölkerung hat an erster Stelle zu stehen!
Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2019/49
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