ANTRAG DER AfD- FRAKTION IM DEUTSCHEN BUNDESTAG: WIR WOLLEN WISSEN, WER IN UNSER LAND KOMMT

13.04.2019

ANTRAG DER AfD- FRAKTION IM DEUTSCHEN BUNDESTAG: WIR WOLLEN WISSEN, WER IN UNSER LAND KOMMT

Wir halten es für dringend erforderlich, die erkennungsdienstlichen Maßnahmen nach Paragraf 16 Absatz 1 AsylG zu erweitern. Zur sicheren Identitätsfeststellung der Asylsuchenden müssen die Ausländerbehörden, die Polizeien der Länder und vor allem auch die Bundespolizei in die Lage versetzt werden, nicht nur Fingerabdrücke, sondern auch Abdrücke der Handflächen abzunehmen. Darüber hinaus soll es in Zukunft nach unserem Gesetzentwurf im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung künftig möglich sein, Aufnahmen von Lichtbildern einschließlich Bildaufzeichnungen anzufertigen sowie äußere körperliche Merkmale bei Asylbewerbern festzuhalten und Messungen vorzunehmen. Eigentlich Selbstverständlichkeiten, natürlich nicht bei den links-liberalen Autoren des Asylgesetzes.

Lesen Sie die Begründung bei Prof. Dr. Lothar Maier.

Ein Beitrag von Prof. Dr. Lothar Maier, MdB:

Auch die Bundespolizei muss in die Lage versetzt werden, Ausländer, die nach Deutschland wollen, erkennungsdienstlich zu behandeln, um deren Identität festzustellen. Dies war bisher nur den Ausländerbehörden und der Polizei des jeweiligen Bundeslandes vorbehalten. In der Realität ist es aber so, dass die Ausländer direkt an der Grenze an einem Bahnhof oder an einem Flughafen unmittelbar bei der Bundespolizei um Asyl nachsuchen. Allein im Jahr 2015 waren es konkret 137.480 Asylgesuche bei der Bundespolizei und in den vergangenen fünf Jahren zusammengenommen sogar über 220.000 solcher Fälle.

So ist die Bundespolizei gerade beim Erstkontakt mit einem Asylbewerber wegen fehlender rechtlicher Grundlage im Asylgesetz schon wieder auf Amtshilfe von Ausländerbehörde und Polizei angewiesen. Das ist vom Personal- und Verwaltungsaufwand unnötig umständlich, zumal die Bundespolizei sowieso in dem Moment mit fachkundigen Beamten vor Ort ist, die erkennungsdienstliche Maßnahmen anwenden könnten, wenn ihnen rechtlich nicht die Hände gebunden wären.

Die Bundestagsfraktion der Alternative für Deutschland möchte diesem Missstand mit einer Änderung des Asylgesetzes (AsylG) begegnen. Wir haben deshalb im Deutschen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Asylgesetzes eingebracht. Wie ein aktueller Fall aus Niedersachsen zeigt, reichen die bisherigen Methoden mit Lichtbild und den Abdrücken aller zehn Finger zur Feststellung der Identität von Asylbewerbern nicht aus, um Betrug durch Mehrfachidentitäten zu verhindern:

Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums wird das Registrieren von Asylbewerbern seit Juni 2016 nur noch in Verbindung mit einer erkennungsdienstlichen Behandlung vorgenommen. Bedeutet: Es werden in den Standorten der Landesaufnahmebehörde Fingerabdrücke und ein Foto genommen. Da die erfassten Daten mit vorhandenen Daten abgeglichen werden, fallen Mehrfachidentitäten idealerweise sofort auf. Auch von früher registrierten Flüchtlingen wurden inzwischen Fingerabdrücke genommen. Dass manche von ihnen dennoch weiter mit Aliasidentitäten unterwegs sind, zeigte sich im Januar bei einem Strafprozess am Landgericht Hannover. Der angeklagte Sudanese hatte trotz der amtlichen Identitätsfeststellung offenbar fünf weitere Identitäten verwendet, wie der Richter feststellte.

Wir halten es daher für dringend erforderlich, die erkennungsdienstlichen Maßnahmen nach Paragraf 16 Absatz 1 AsylG zu erweitern. Zur sicheren Identitätsfeststellung der Asylsuchenden müssen die Ausländerbehörden, die Polizeien der Länder und vor allem auch die Bundespolizei in die Lage versetzt werden, nicht nur Fingerabdrücke, sondern auch Abdrücke der Handflächen abzunehmen. Darüber hinaus soll es in Zukunft nach unserem Gesetzentwurf im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung künftig möglich sein, Aufnahmen von Lichtbildern einschließlich Bildaufzeichnungen anzufertigen sowie äußere körperliche Merkmale bei Asylbewerbern festzuhalten und Messungen vorzunehmen. Eigentlich Selbstverständlichkeiten, natürlich nicht bei den links-liberalen Autoren des Asylgesetzes. Wir aber wollen wissen, wer in unser Land kommt.

https://www.lothar-maier.eu/aktuell/wir-wollen-wissen-wer-in-unser-land-kommt.html

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