18.03.2019
CHEMNITZ- PROZESS: RICHTER UND SCHÖFFEN SOLLEN AUF AfD- GESINNUNG ÜBERPRÜFT WERDEN!
„Der Totschlags-Prozess gegen Alaa S. (23) hat am Montag in Dresden mit einem überraschenden Antrag der Verteidigung begonnen: Die drei Richter und zwei Schöffen sollen eidesstattlich erklären, wie ihre Einstellung zu Flüchtlingen ist und ob sie Unterstützer oder Sympathisanten der AfD sind.“ (HAZ)
Ist bunte Gesinnung die Garantie für ein gerechtes Urteil?
Ein Beitrag von Martin Hess, MdB:
Dies sind die verheerenden Folgen des Marsches der Linken durch die Institutionen: Kuschelurteile sollen zur Pflicht werden. Richter sollen jetzt vor dem Prozess einer Gesinnungsprüfung unterzogen werden.
Wer sich in unserer Rechtsstaatspartei engagiert, der soll also kein Recht sprechen dürfen? Dies dürfen wir nicht zulassen. Schluss mit dem linken Gesinnungsterror. Es darf keinen Bonus für kriminelle Migranten geben!
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