12.03.2019
HÄTTE DIE RAZZIA IN DER LEA ELLWANGEN EINEN RICHTERLICHEN DURCHSUCHUNGSBESCHLUSS ERFORDERT?
Oder haben die Asylanten rechtlich gesehen dort gar keine Wohnung, so dass ein Durchsuchungsbeschluss auch nicht notwendig war, und es reicht das Hausrecht des Regierungspräsidiums Stuttgart? Dieser Meinung ist die Polizei. Im ersteren Falle gehen die Asylanten, die Widerstand gegen die Polizeiaktion geleistet haben, straffrei aus. Damit würde die Autorität des Staats, der schon eine Gefangenenbefreiung durch Asylanten in der LEA hinnehmen musste, weiteren Schaden nehmen.
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