25.02.2019
BLUMBERG: NATURSCHUTZ SIEGT VORLÄUFIG ÜBER INTERESSEN DER WINDINDUSTRIEZONE ETTENBERG
Es geht um die Abholzung eines ökologisch hochwertigen Waldbestands in der Größe mehrerer Fußballfelder, noch bevor die gerichtliche Hauptverhandlung überhaupt begonnen hat. Die grüne Industrie hätte gern im Eilverfahren fertige Tatsachen geschaffen, aber inzwischen ist eine Naturschutzinitiative aktiv, denn Naturschutz und mit Klimarettung begründete Windkraftanlagen bilden durchaus einen Gegensatz, auch wenn das den Durchschnittsgrünen nicht in den Kram passt. Mal abgesehen davon, dass jede neu errichtete Windkraftanlage in Deutschland inzwischen die Wahrscheinlichkeit eines Blackouts des Stromnetzes wahrscheinlicher macht.
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Hier die Pressemitteilung von Lars Patrick Berg (AfD) MdL:
Aufhebung Sofortvollzug Rodung Ettenberg: Berg (AfD) begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichtes +++
Blumberg, 22.02.2019. Lars Patrick Berg, AfD-Landtagsabgeordneter im Wahlkreis Tuttlingen-Donaueschingen, hat die von der Naturschutzinitiative e.V. im Eilverfahren beantragte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg begrüßt, den vom Regierungspräsidium Freiburg angeordneten Sofortvollzug für den noch ursprünglich für Februar 2019 und damit vor der Vegetationsphase avisierten Beginn der Rodungen in der geplanten Windindustriezone Ettenberg zurückzunehmen. Dadurch werde verhindert, dass mit vorschnell erfolgten und nach Ansicht vieler Bürger nicht dem Gemeinwohl, sondern eher den Interessen der Windindustrie dienenden Fällungen von oft mehr als hundert Jahre alten Bäumen irreparable und vollendete Tatsachen geschaffen würden, obwohl noch viele ungeklärte Sachverhalte bestünden.
Für den an einer intakten Natur interessierten Bürger sei es nicht nachvollziehbar, dass ein im „Schnellschuss“ einer Behörde angeordneter und hauptsächlich mit drohenden „wirtschaftlichen“ Nachteilen des Vorhabensträgers begründeter Sofortvollzug zur Abholzung eines ökologisch hochwertigen Waldbestands in der Größe mehrerer Fußballfelder umgesetzt werde, noch bevor die gerichtliche Hauptverhandlung überhaupt begonnen habe. Erst die künftige Hauptverhandlung sei geeignet, „Licht ins Dunkel“ von vielen noch ungeklärten Sachverhalten zu bringen und daher hätte eine vorschnelle und „mit heißer Nadel“ vollzogene Rodung das Rechtsempfinden vieler Bürger nachhaltig gestört, wie Lars Patrick Berg aus vielen Zuschriften entnehmen konnte. Dies insbesondere dann, wenn sich bei der Hauptverhandlung am Verwaltungsgericht Freiburg im Nachhinein herausgestellt hätte, dass der Genehmigungsbescheid des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis vom 29.12.2016 gesetzwidrig sei und deshalb zu Unrecht ergangen wäre.
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