EX- BUNDESINNENMINISTER DE MAIZIERE: „EHRABSCHNEIDEND“

11.02.2019

EX- BUNDESINNENMINISTER DE MAIZIERE: „EHRABSCHNEIDEND“

Den unter anderem von seinem Nachfolger, Bundesinnenminister Horst Seehofer geäußerten Vorwurf, die offenen Grenzen stellten eine „Herrschaft des Unrechts“ dar, bezeichnet de Maiziere als „ehrabschneidend“.

Es ist aber nicht ehrabschneidend, Dauerverstöße gegen das Grundgesetz als „Herrschaft des Unrechts“ zu bewerten.

Zur Erinnerung:

„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Wer übrigens europäisches Recht über das GG stellt, hebelt dieses aus. Wozu braucht es dann das GG? Die Rechtsstaatspartei in Deutschland ist die AfD.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

https://www.focus.de/politik/deutschland/unsinn-aussagen-de-maizieres-zu-fluechtlingspolitik-im-herbst-2015-entfache-neue-debatte_id_10304142.html

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One Reply to “EX- BUNDESINNENMINISTER DE MAIZIERE: „EHRABSCHNEIDEND“”

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