EX- VERFASSUNGSRICHTER BÖCKENFÖRDE: MUSLIME MÜSSEN IM INTERESSE DES SELBSTSCHUTZES DES FREIHEITLICHEN VERFASSUNGSSTAATES MINDERHEIT BLEIBEN

05.02.2019

EX- VERFASSUNGSRICHTER BÖCKENFÖRDE: MUSLIME MÜSSEN IM INTERESSE DES SELBSTSCHUTZES DES FREIHEITLICHEN VERFASSUNGSSTAATES MINDERHEIT BLEIBEN

Ernst Wolfang Böckenförde schreibt:

„Einerseits ist es notwendig, dass die Angehörigen des Islams, die bei uns leben, ungeachtet ihrer bestehenden Vorbehalte gegenüber Säkularisierung und Religionsfreiheit ungeschmälert der Rechte teilhaftig werden, die unsere freiheitliche Ordnung gewährleistet. Auf diese Weise wirkt Freiheit am ehesten ansteckend und fördert die Integration. Der Staat hat seinerseits zu verlangen, dass die geltenden Gesetze loyal befolgt werden; darüber hinausgehende „Wertbekenntnisse“ sollte er nicht einfordern. Andererseits hat der Staat dafür Sorge zu tragen, dass solange die von Wick aufgezeigten Vorbehalte fortbestehen, die Angehörigen des Islams durch geeignete Maßnahmen im Bereich von Freizügigkeit und Migration – nicht zuletzt im Hinblick auf die Türkei – in ihrer Minderheitenposition verbleiben, ihnen mithin der Weg verlegt ist, über die Ausnutzung demokratischer politischer Möglichkeiten seine auf Offenheit angelegte Ordnung von innen her aufzurollen. Darin liegt nicht mehr als seine Selbstverteidigung, die der freiheitliche Verfassungsstaat sich schuldig ist.“

Dazu Beatrix von Storch (AfD): „Dass inzwischen selbst Positionen, wie sie der frühere Verfassungsrichter Ernst Wolfang Böckenförde vertreten hat, vom Prüfgutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit gerückt wird, zeigt die ganze Absurdität der vom neuen Bundesverfassungsschutzpräsidenten Haldenwang vorgetragenen Vorwürfe.“

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https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/rezensionen/sachbuch/lukas-wick-islam-und-verfassungsstaat-religionsfreiheit-ist-kein-gottesgeschenk-1785872.html

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