15.01.2019
EWR-VERTRAG FÜR GROSSBRITANNIEN ÖFFNEN
Es kommt jetzt in erster Linie darauf an, die gewachsenen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Großbritannien und dem übrigen Europa zu bewahren. Das passende Format für eine konstruktive Lösung gibt es schon: nämlich das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum von 2. Mai 1992, das den freien Warenverkehr zwischen der EU und der EFTA garantiert. Dieses Vertragswerk muss nun vorrangig für Großbritannien geöffnet und einvernehmlich weiterentwickelt werden.
Hier der ganze Beitrag von Dr. Alice Weidel, der sich leider gerade zufällig (?) nicht teilen lässt:
+++EWR-Vertrag für Großbritannien öffnen!+++
Mit dem Brexit haben die Briten ein klares Signal gegen die fortschreitende Entmündigung der beteiligten Völker und einen Europäischen Bundesstaat gesetzt. Nun wären Demut und Selbstreflexion geboten, aber das Gegenteil ist der Fall; die EU betreibt Brandstiftung und eine Politik der Ausgrenzung.
Statt eines geordneten Brexits wollen EU und Bundesregierung jetzt entgegen aller Vernunft und ohne Rücksicht auf Verluste mit Brachialgewalt den schnellstmöglichen Radikalschnitt. Damit soll ein größtmöglicher künstlicher Schaden herbeigeführt werden, um andere Austrittskandidaten abzuschrecken. Mit dieser Erpressung soll die Rest-EU zusammengehalten werden. Die europäische Politelite betreibt damit ein verantwortungsloses und zerstörerisches Spiel auf dem Rücken der deutschen Wirtschaft, die dadurch mindestens genauso geschädigt wird wie die britische. Das ist ökonomische Brandstiftung aus purem Trotz. Dem muss im Interesse Europas ein Riegel vorgeschoben werden.
Es kommt jetzt in erster Linie darauf an, die gewachsenen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Großbritannien und dem übrigen Europa zu bewahren. Der freie Handel darf nicht zur Geisel gescheiterter EU-Ideologen werden. Deshalb muss der freie Warenaustausch mit dem Vereinigten Königreich rasch auf eine neue verlässliche Grundlage gestellt werden.
Das passende Format für eine konstruktive Lösung gibt es schon: nämlich das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum von 2. Mai 1992, das den freien Warenverkehr zwischen der EU und der EFTA garantiert. Dieses Vertragswerk muss nun vorrangig für Großbritannien geöffnet und einvernehmlich weiterentwickelt werden.
Das ist umso wichtiger, als mit dem Scheitern der politischen Union die Zahl der austrittswilligen EU-Länder vorhersehbar noch zunehmen wird. Die Öffnung des EWR-Vertrags für EU-Austrittskandidaten kann die Auffanglinie bilden, damit aus dem Zerfall der EU keine wirtschaftliche Desintegration Europas wird.
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