AfD- GESETZENTWURF ZUR STRAFVERSCHÄRFUNG FÜR RÜCKFÄLLIG GEWORDENE STRAFTÄTER

17.12.2018

AfD- GESETZENTWURF ZUR STRAFVERSCHÄRFUNG FÜR RÜCKFÄLLIG GEWORDENE STRAFTÄTER

Wir gehen die Probleme Schritt für Schritt an, aber die anderen ziehen nicht mit, weil wir (immer noch) zu schwach sind und die anderen uns noch nicht in allen Fragen kopieren MÜSSEN.

Ein Beitrag der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag:

+++Teilen! Unser Rechtsstaat ist schwach geworden!+++

Tobias Peterka, Abgeordneter und Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, stellt den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Strafverschärfung bei Rückfall vor.
Die AfD tritt dafür ein, bei rückfällig gewordenen Straftätern den Strafrahmen konsequent auszuschöpfen und in bestimmten Fällen sogar zu erhöhen. Dabei geht es ihr um Delikte, die besonders empfindliche und schützenswerte Rechtsgüter wie das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung betreffen. Wer die Freiheits- und Eigentumsrechte und die körperliche Unversehrtheit anderer besonderes schwerwiegend durch notorische Rechtsbrüche missachte, hat insoweit das Recht auf Freiheit eindeutig verwirkt.

Den vollständigen Gesetzentwurf finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/063/1906371.pdf

Video auf Youtube

Zum originalen Beitrag mit Video auf facebook

One Reply to “AfD- GESETZENTWURF ZUR STRAFVERSCHÄRFUNG FÜR RÜCKFÄLLIG GEWORDENE STRAFTÄTER”

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