PROF. DR. DIETRICH MURSWIEK: RICHTIGSTELLUNG ZUM GUTACHTEN ÜBER RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEOBACHTUNG EINER POLITISCHEN PARTEI DURCH DEN VERFASSUNGSSCHUTZ

05.11.2018

PROF. DR. DIETRICH MURSWIEK: RICHTIGSTELLUNG ZUM GUTACHTEN ÜBER RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEOBACHTUNG EINER POLITISCHEN PARTEI DURCH DEN VERFASSUNGSSCHUTZ

„In der Medienberichterstattung wurde der Eindruck erweckt, aus meinem Gutachten gehe hervor, dass die AfD ‚ein Fall für den Verfassungsschutz’ sein könnte. Dieser Eindruck ist falsch! […] Mein Gutachten befasst sich überhaupt nicht mit der Frage, ob die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf, sondern es stellt allgemein die rechtlichen Voraussetzungen dar, die erfüllt sein müssen, damit der Verfassungsschutz eine politische Partei beobachten darf.“

❗️Prof. Dr. Dietrich Murswiek: ❗️

❝In der Medienberichterstattung wurde der Eindruck erweckt, aus meinem Gutachten gehe hervor, dass die AfD „ein Fall für den Verfassungsschutz“ sein könnte. Dieser Eindruck ist f͟a͟l͟s͟c͟h͟!❞

+++ WICHTIG! Bitte teilen: Richtigstellung von Prof. Dr. Dietrich Murswiek zu seinem Gutachten über rechtliche Voraussetzungen für die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz +++

In der Medienberichterstattung über die Zusammenfassung eines Gutachtens, das ich im Auftrag der AfD erstellt habe, wurde der Eindruck erweckt, aus meinem Gutachten gehe hervor, dass die AfD „ein Fall für den Verfassungsschutz“ sein könnte. Dieser Eindruck ist falsch.

Mein Gutachten befasst sich überhaupt nicht mit der Frage, ob die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf, sondern es stellt allgemein die rechtlichen Voraussetzungen dar, die erfüllt sein müssen, damit der Verfassungsschutz eine politische Partei beobachten darf. Außerdem habe ich anhand vieler Beispiele gezeigt, welche Äußerungen oder Verhaltensweisen in der Praxis der Verfassungsschutzbehörden (bei anderen Parteien und Organisationen) als „tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ angesehen worden sind, die eine Beobachtung rechtfertigen.

Ich habe zugleich dargelegt, dass etliche der Begriffe oder Äußerungen, deren Verwendung die Verfassungsschutzbehörden als Anhaltspunkte für Extremismus werten, entweder gar nicht oder nur in einem verfassungsfeindlichen Kontext als Anhaltspunkte gewertet werden dürfen. Dennoch habe ich der AfD empfohlen, auf die Verwendung solcher Begriffe oder Äußerungen zu verzichten (sofern nicht hierdurch die Partei an der Umsetzung der von ihr für richtig gehaltenen und mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbaren Politik gehindert wird), damit nicht verfassungsmäßige Aussagen zu Unrecht als extremistisch eingeordnet werden.

Verantwortlich: Professor Dr. Dietrich Murswiek, Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht

https://www.afd.de/prof-dr-dietrich-murswiek-richtigstellung-zu-seinem-gutachten-ueber-rechtliche-voraussetzungen-fuer-die-beobachtung-einer-politischen-partei-durch-den-verfassungsschutz/

Verfolgen Sie dazu auch unbedingt unseren LIVE-Stream der Pressekonferenz dazu am Montag ab 10 Uhr:
Zum Video auf facebook

Zum originalen Beitrag auf facebook

One Reply to “PROF. DR. DIETRICH MURSWIEK: RICHTIGSTELLUNG ZUM GUTACHTEN ÜBER RECHTLICHE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEOBACHTUNG EINER POLITISCHEN PARTEI DURCH DEN VERFASSUNGSSCHUTZ”

  1. Wenn Sie auf unserem Blog kommentieren wollen, melden Sie sich bitte einmalig unter folgender Adresse an:

    afd-archiv@afd-archiv-bodenseekreis.de

    Geben Sie dazu bitte obligatorisch Ihren Benutzernamen, der nicht mit Ihrem richtigen Namen übereinstimmen muss, und Ihre E-Mail- Adresse an. Freiwillig können Sie Name, Vorname und Website angeben. Wenn wir mit einer Anmeldung einverstanden sind, schicken wir Ihnen ein Passwort für Ihren Benutzernamen zu. Das Passwort können Sie nach dem ersten Login in Ihrem Profil selbstständig ändern.

Schreiben Sie einen Kommentar