18.09.2018
STRAFTATEN IM ZUSAMMENHANG MIT CHEMNITZ: ES WIRD BEZEICHNENDERWEISE WIEDER NICHT NACH RECHTEN UND LINKEN TÄTERN UNTERSCHIEDEN …
… und damit werden die Straftaten automatisch Rechten in die Schuhe geschoben, obwohl selbst in den tagesthemen herauskam, dass zumindest gegen den Trauermarsch linke Gewalt im Vordergrund stand. Weiterhin werden etwa AfD- und Hooligan- Demonstrationen bewusst nicht unterschieden.
FOCUS: „Insgesamt führen die LKA-Staatsschützer nach eigenen Angaben 163 Verfahren im Zusammenhang mit den Kundgebungen von Rechtsextremisten und den Gegendemonstranten von links nach tödlichen Angriffen auf einen 35-jährigen Handwerkers durch. […] Durchleuchtet wird nicht nur die heiße Phase vom 26. und 27. August, sondern auch andere staatsschutzrelevante Vorkommnisse während weiterer Protestaktionen Anfang September. […] Insgesamt ermitteln die Staatsschützer in 32 Fällen wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Kennzeichen.“
Im übrigen sollten auch der rote Stern, Hammer und Sichel, das Antifa- Emblem und ähnliche linksextremistische Symbole verboten werden, dann würden auch die Statistiken zu rechts- und linksextremen Staftaten völlig anders aussehen. Aber gerade darum wird es ja nicht gemacht.
Update:
Nur mal zum zahlenmäßigen Vergleich: Die Sonderkommission „Schwarzer Block“ der Hamburger Polizei leitete bereits 3.400 Ermittlungsverfahren gegen die Gewalttäter vom G20- Gipfel ein. Sie sucht weiter nach Verdächtigen.
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